Mi., 01.04.2026 , 17:26 Uhr

Landesdirektion stuft das Straßenfest als Veranstaltung ein

Dresden ringt um den CSD-Status

In Dresden ist ein Konflikt um die rechtliche Einordnung des Christopher Street Day entbrannt. Während der Umzug als Versammlung gilt, soll das Straßenfest als Veranstaltung gewertet werden.

Die Landesdirektion Sachsen hat die Stadt Dresden angewiesen, den CSD nicht in seiner Gesamtheit als Versammlung einzustufen. Demnach gilt der geplante Umzug am 6. Juni 2026 durch die Innenstadt als politische Versammlung. Das stationäre Straßenfest vom 4. bis 6. Juni am Neumarkt wird dagegen rechtlich als Veranstaltung bewertet.

Hintergrund ist nach Angaben der Landesdirektion die konkrete Ausgestaltung des Straßenfests. Verkaufsstände, gastronomische Angebote und Bühnenprogramm würden überwiegend den Charakter eines öffentlichen Festes mit kulturellen Elementen tragen. Damit geht es nicht nur um eine juristische Bewertung, sondern auch um praktische Folgen bei Planung, Sicherheit, Infrastruktur und Kosten.

Kritik daran kommt aus dem Dresdner Rathaus. Oberbürgermeister Dirk Hilbert stellte sich hinter die Haltung der Stadtverwaltung und sprach von einem unnötigen „Bürokratiemonster“. Auch Bürgermeisterin Eva Jähnigen widerspricht der Weisung. Sie erklärte, die Stadt habe den Charakter des stationären CSD-Teils in den vergangenen Jahren mehrfach geprüft und halte an der Einschätzung als Versammlung fest.