Fr., 12.12.2025 , 16:36 Uhr

Über 40.000 Unterschriften – dennoch keine Abstimmung

Dresden: Stadtrat erklärt Bürgerbegehren zum Nahverkehr für unzulässig

Deutliche Worte, volle Ränge und eine Entscheidung mit Tragweite: Der Dresdner Stadtrat hat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Nahverkehrs entschieden. Sachsen Fernsehen war vor Ort.

Ausgangspunkt der Debatte war ein Bürgerbegehren der linken Stadtratsfraktion, das von mehr als 40.000 Dresdnerinnen und Dresdnern unterzeichnet wurde. Ziel war es, Kürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben zu verhindern – insbesondere weniger Fahrplankilometer, Personalabbau und Angebotsverschlechterungen.

Bevor es zu einer Abstimmung kommen konnte, musste der Stadtrat jedoch klären, ob das Begehren rechtlich zulässig ist. Oberbürgermeister Dirk Hilbert verwies dabei auf erhebliche finanzielle Risiken. Die im Begehren vorgeschlagenen Gegenfinanzierungen – unter anderem höhere Gewinnabführungen städtischer Unternehmen und eine mögliche Erhöhung der Gewerbesteuer – reichten nach Einschätzung der Verwaltung nicht aus, um die entstehende Finanzierungslücke zu schließen.

Kritik kam unter anderem aus der FDP-Fraktion. Dort wurde betont, dass es keine belastbaren Alternativen gebe und finanzielle Mittel nicht unbegrenzt zur Verfügung stünden. Andere Fraktionen argumentierten, ein erfolgreicher Bürgerentscheid würde notwendige Reformen bei den DVB blockieren und dauerhaft Verluste festschreiben.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hielten dagegen: Die Entscheidung über die Zukunft des Nahverkehrs betreffe nahezu alle Menschen in der Stadt und müsse deshalb von der Bürgerschaft selbst getroffen werden. Unterstützende Stadträte verwiesen zudem auf die Bedeutung der DVB als Wirtschaftsfaktor – etwa bei Großveranstaltungen, Fußballspielen oder dem Weihnachtsmarkt.

Am Ende folgte die Mehrheit des Stadtrats dem Gutachten der Verwaltung. Das Bürgerbegehren wurde wegen unzureichender Finanzierung für unzulässig erklärt. Eine Abstimmung der Dresdner Bevölkerung fand damit nicht statt.