Seit dem 12. August gilt grundsätzlich die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Für bestimmte grenzüberschreitende Direktverkäufe sieht sie vor, dass Unternehmen für die erweiterte Herstellerverantwortung einen Bevollmächtigten im jeweiligen EU-Land benennen. Für Unternehmer Andre Hörner ist der damit verbundene Aufwand zu groß: Seine Firma verkauft unter anderem Schreibgeräte, Geldbörsen und Uhren. Bis auf Österreich will er deshalb mehrere EU-Märkte nicht mehr beliefern. Nach eigenen Angaben verliert sein Unternehmen dadurch rund fünf Prozent Jahresumsatz. Die PPWR soll insgesamt Verpackungsmüll reduzieren, Recycling fördern und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Auch auf europäischer Ebene steht die Bevollmächtigtenpflicht bereits zur Diskussion. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Pflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Beschlossen ist das noch nicht: Das Verfahren wartet derzeit auf eine Entscheidung des zuständigen Umweltausschusses des Europäischen Parlaments. Der sächsische CDU-Europaabgeordnete Oliver Schenk, der Mitglied in diesem Ausschuss ist, bezeichnet die Regelung in ihrem Kern zwar als sinnvoll, kritisiert sie für kleine Unternehmen aber als zu bürokratisch. Er will sich nach eigenen Angaben für eine vollständige Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen.