Mi, 11.09.2019 , 18:57 Uhr

Expertentipp der Woche Folge 25. Hausrat-Versicherung: Gartenmöbel

Chemnitz- In unserer Rubrik „Expertentipp der Woche“ stellen wir Ihnen jede Woche einen neuen Ratgeberbeitrag zu den Themengebieten Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien der VIA-FINANZ GmbH aus Chemnitz vor.

VERSICHERUNGEN: GARTENMÖBEL IN DER HAUSRATVERSICHERUNG?

Die Einbruchszahlen in Deutschland steigen kontinuierlich an – gerade Gartendiebstähle bewegen sich seit mehreren Jahren im Hunderttausender-Bereich.

Gartengeräte, Werkzeug und Gartenmöbel stehen bei den Dieben dabei hoch im Kurs.

WELCHE GEGENSTÄNDE SIND IN EINER HAUSRATVERSICHERUNG INBEGRIFFEN?

Unser Experte Rico Krämer von www.viafinanz.de klärt auf.

  • Der Versicherungsschutz kommt erst zum Tragen, wenn sich die gestohlenen Gegenstände am festgelegten Versicherungsort befinden: im Haus, der Wohnung oder einem Nebengebäude
  • Terrasse oder Balkon gehört nicht zu Haus oder Wohnung als Versicherungsort!
  • Auch das Einzäunen des Grundstücks schützt nicht!
  • Die Versicherer unterscheiden zwischen Hausrat in Wohnung oder Haus – und Hausrat, welcher sich außerhalb von Haus oder Wohnung befindet!

DER EXPERTENTIPP

Angebot über einen Versicherungsschutz machen lassen, wo der Hausrat explizit auch außerhalb von Haus/Wohnung aber noch auf dem versichertem Grundstück mitversichert ist.

Den Expertentipp der Woche können Sie sich auch bequem in unserer Mediathek unter: www.chemnitz-fernsehen.de/expertentipp anschauen und herunterladen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema oder wollen einen Versicherungscheck machen lassen, dann schreiben Sie uns:

Sie können Ihre Frage an unseren Experten auch per E-Mail unter: expertentipp@chemnitz-fernsehen.de oder per Telefon unter: 0371 – 45 00 35 55* stellen.

*zum Ortstarif / Mobilfunk kann abweichen, 08:00 – 19:00 Uhr (Montag bis Freitag)

 

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