Schon seit Juni ist das Thema Bürgerbegehren "Dresdner Nahverkehr erhalten" ein Dauerbrenner. Die größte Hürde für das Begehren: Die Frage, ob es zulässig ist.
In der Sitzung des Stadtrates am 11.12. soll nun das Thema der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an der Tagesordnung liegen. Für die Fraktion Team Zastrow liegt die Antwort auf die Frage der Zulässigkeit auf der Hand: Nein.
Die Entscheidung stützt sich auf mehrere rechtliche und fachliche Punkte. Remo Liebscher erklärt: „Wenn man die Gesetze heranzieht, kann man es nur ablehnen. Es geht gar nicht anders.“
Kritisch gesehen wird vor allem die fehlende ausreichende Deckungslücke, die das Begehren schließen müsste. Ein weiterer Punkt: „Es gab zwei Versionen der Prüfung – eine strengere und eine wohlwollendere“, sagte ein Fraktionsvertreter unserem Sachsen-Fernsehen-Reporter.
Um Klarheit zu bekommen, wurde eine große externe Wirtschaftskanzlei beauftragt. Diese kommt eindeutig zum Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist nach Gemeindeordnung und Haushaltsrecht nicht zulässig. Liebscher betont: „Ich vertraue einer unabhängigen Kanzlei mehr als einer Bewertung, die politisch geprägt sein könnte.“
Für die Fraktion sei Bürgerbeteiligung grundsätzlich wichtig – jedoch nur im Rahmen von Recht und Gesetz. „Wir müssen nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Und in diesem Fall ist es eindeutig nicht gesetzeskonform.“