Di., 09.06.2026 , 19:36 Uhr

Sachsen, Eilenburg, Taucha

Freispruch für geblitzten Feuerwehrmann? Bußgeld scheitert an Tempo-30-Schild

Ray Lange wurde mit Blaulicht geblitzt und sollte Bußgeld zahlen. Heute stritt er darüber vor Gericht. Dann kam die Wendung.

Der ehemalige Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange muss nach einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn kein Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Eilenburg hat den 55-Jährigen am Dienstag im Bußgeldverfahren freigesprochen. Damit sind auch Punkte und ein Fahrverbot vom Tisch.

Verhandelt wurde eine Einsatzfahrt vom 7. Mai 2025. Ray Lange war damals mit der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Taucha auf dem Weg zu einem Feuerwehreinsatz, als er auf der Sommerfelder Straße geblitzt wurde. Der Bußgeldbescheid der Stadt Taucha warf ihm vor, in einem auf 30 km/h begrenzten Baustellenbereich 39 km/h zu schnell gefahren zu sein. Verhängt worden waren 340 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot.

Tempo-30-Schild hatte offenbar keine rechtliche Wirkung

Vor Gericht kam es zu einer überraschenden Wendung. Richter Peter Gottschaldt kam nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass das mobile Tempo-30-Schild an der Baustelle keine rechtliche Wirkung entfaltet habe. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei zwar in einer ersten Bauphase angeordnet gewesen. In der späteren, zum Tatzeitpunkt maßgeblichen zweiten Ausbauphase sei Tempo 30 im Verkehrszeichenplan aber nicht mehr enthalten gewesen.

Ein bloß aufgestelltes Schild reiche rechtlich nicht aus, wenn keine wirksame verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde liege.

Die Messung selbst beanstandete das Gericht nicht. Die Geschwindigkeit sei technisch ordnungsgemäß mit 72 km/h gemessen worden. Nach Toleranzabzug seien 69 km/h zugrunde zu legen gewesen.

Gericht erkennt Sonderrechte an

Damit blieb rechtlich nur noch eine Überschreitung der innerorts zulässigen Geschwindigkeit um 19 km/h. Auch diese wertete das Gericht nach der Beweisaufnahme als gerechtfertigt. Ray Lange habe sich auf einer Einsatzfahrt befunden und Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen dürfen.

Vor Gericht schilderte Lange, er sei über Funkmeldeempfänger und Alarm-App alarmiert worden. In der App habe er gesehen, dass nur wenige Kameraden verfügbar gewesen seien. Das erste Löschfahrzeug sei nach seinem Kenntnisstand unterbesetzt unterwegs gewesen. Deshalb habe er gemeinsam mit dem 18-jährigen Feuerwehrmann Fabian Haase die Drehleiter besetzt. Bis zur Einsatzstelle sei unklar gewesen, ob Menschen in Gefahr seien.

Fabian Haase bestätigte diese Darstellung im Kern. Er berichtete, er sei nach der Alarmierung zunächst allein im Gerätehaus gewesen, dann sei Ray Lange gekommen. Beide seien anschließend mit der Drehleiter losgefahren. Sein Kenntnisstand sei gewesen, dass eine Brandmeldeanlage ausgelöst hatte.

Ray Lange schließt Rückkehr zur Feuerwehr Taucha aus

Nach der Entscheidung zeigte sich Ray Lange erleichtert. Gegenüber SACHSEN FERNSEHEN sagte er: „Der Richter hat festgestellt, dass das nicht rechtens war, ich bin freigesprochen worden und die Kosten des Verfahrens trägt der Steuerzahler.“

Eine Rückkehr zur Feuerwehr Taucha schließt Lange jedoch aus. Er erhob nach dem Urteil schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der Stadt: „Ich werde nicht für ein Stadtoberhaupt arbeiten, der mich erpressen wollte, dass ich eine Spende leiste. Und auch nicht für einen Ordnungsamtschef, der das Ganze so durchzieht, der mir gesagt hat, weil du das bist, müssen wir das jetzt durchziehen.“

Diese Vorwürfe sind bislang nicht abschließend geprüft. SACHSEN FERNSEHEN hat die Stadt Taucha dazu um Stellungnahme gebeten.

Anwältin: „Unser Rechtsstaat funktioniert“

Langes Anwältin Constanze Lori erklärte nach dem Urteil, das Verfahren hätte aus ihrer Sicht bereits früher beendet werden können. „Man hätte halt an vielen Verfahrensstadien schon dieses Verfahren beenden können, was eben seitens der Verwaltungsbehörde nicht erfolgt ist“, sagte sie gegenüber SACHSEN FERNSEHEN. Zugleich wertete sie die Entscheidung als Zeichen funktionierender gerichtlicher Kontrolle: „Wir durften eben sehen, unser Rechtsstaat funktioniert.“

Das Urteil ist kein Grundsatzurteil darüber, wie schnell Einsatzkräfte bei Blaulichtfahrten fahren dürfen. Entscheidend war der konkrete Einzelfall: die nach Auffassung des Gerichts nicht wirksame Tempo-30-Anordnung, die Einsatzlage und die Frage, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Für Ray Lange endet das Verfahren mit einem Freispruch. Für Taucha bleibt die Debatte über Vertrauen, Ehrenamt und den Umgang mit Einsatzkräften bestehen.