Mi., 12.11.2025 , 11:58 Uhr

Das Grundsteuergesetz betrifft nahezu die gesamte Bevölkerung.

Grundsteuerreform auf dem Prüfstand - Sind die Neuregelungen Verfassungswidrig?

Sachsen- Teurer Wohnen durch falsche Berechnung? – Seit Monaten sorgt die neue Grundsteuer für Ärger bei Eigentümern und Mietern. Nun landet die umstrittene Reform vor dem höchsten Finanzgericht Deutschlands. In München könnte sich entscheiden, ob Millionen Menschen zu viel zahlen.

Ist die seit Anfang des Jahres geltende Reform verfassungswidrig? Diese Frage beschäftigt nun den Bundesfinanzhof in München. Das höchste deutsche Finanzgericht verhandelt drei Klagen, darunter eine aus Sachsen, gegen die umstrittene Neuregelung, die bei vielen Immobilieneigentümern auf Widerstand stößt. Es geht um die Frage, ob die pauschale Ertragsbewertung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Berechnungsverfahren zu hoch angesetzt ist und Eigentümer damit zu viel Steuern zahlen müssen. In allen drei Fällen entschieden die Finanzgerichte der ersten Instanz, dass die Neuregelung nicht verfassungswidrig sei. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, blieb unklar. Das Grundsteuergesetz betrifft nahezu die gesamte Bevölkerung. Zwar zahlen nur Eigentümer die Steuer direkt, doch Vermieter können die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Bundesweit haben über 2.000 Immobilieneigentümer Klage eingereicht. (mit dpa)