Do, 23.01.2020 , 17:54 Uhr

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Chemnitz – Bei dem Skandal um die Care-Energy-Insolvenz-Angelegenheit ist ein richtungsweisendes Urteil gefallen. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied, dass der Insolvenzverwalter der Care-Energy Management GmbH, kurz Care-Energy, keinen Zahlungsanspruch an eine Kundin der „mk-power Ihr Engergiedeinsleister GmbH“, kurz mk-power, hat. Dieses Urteil könnte eine starke Signalwirkung für die Fälle von Zehntausenden Care-Energy-Kunden haben.

Darin sieht auch Matthias Mizera erhebliches Potenzial. Er selbst war Kunde der mk-power. Chemnitz Fernsehen hatte bereits im Januar letzten Jahres über seine Probleme mit Care-Energy berichtet. Mittlerweile liegen gegen ihn keine Forderung mehr vor. Doch er engagiert sich weiterhin für Kunden, die noch strittige Punkte mit dem Insolvenzverwalter der Care-Energy Management GmbH hatten. In der Facebook-Gruppe „Care-Energy Betroffene und Erfahrungen“ kümmert er sich. Dort tauschen sich Betroffene über Erfahrungen aus und unterstützen sich gegenseitig.

Nach diesem aussagekräftigen Urteil eines Oberlandesgerichtes will die Gruppe jetzt eine Musterfeststellungsklage erheben. Jeder ehemalige Kunde der mk-power, der Forderungen von Care-Energy gezahlt hat, kann sich dieser Musterfeststellungsklage anschließen. Dazu muss sich derjenige nur bei der Gruppe melden. Parallel dazu sollte die Person die gezahlten Beträge plus Zinsen zurückfordern. Durch dieses Urteil eines Oberlandesgerichts hat die Musterfeststellungsklage eine reelle Chance.

Nach Aussage von Matthias Mizera hat sich während seiner Zeit als Kunde bei der mk-power Guthaben von Abschlägen angesammelt, welches dann nicht ausgezahlt wurde. Im Anschluss kamen Abrechnungen, die nicht stimmten. Doch der richtige Ärger kam erst mit dem am 17. Februar 2017 angemeldeten Insolvenzverfahren und dem Tod des alleinigen Geschäftsführers von Care Energy. Laut Matthias Mizera bekamen die Kunden der mk-power jetzt nicht nur ihr Guthaben nicht zurück, sondern gleich auch noch Forderungen oben drauf. Diese wurden in dem undurchsichtigen Firmenkonstrukt, dann von dem Insolvenzverwalter der Care-Energy erhoben. Laut dem Urteil des OLG Hamm war genau dies nicht rechtmäßig.

Der Insolvenzverwalter der Care-Energy Management GmbH, Rechtsanwalt Wilhelm hatte Zahlungsansprüche im fünfstelligen Bereich gegenüber einer ehemaligen Kundin der mk-power geltend gemacht. Jetzt wurde entschieden, dass der Insolvenzverwalter keinen Zahlungsanspruch hat. Die beklagte Gesellschaft, die verschiedene Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen betreibt, hat ihr Energielieferverhältnis bei der Firma mk-power abgeschlossen. Der Insolvenzverwalter konnte nach Überzeugung des Gerichts nicht nachweisen, dass die Firma Care-Energy Forderungen aus diesem Energielieferverhältnis erworben hat. Dies war ihm auch in anderen Gerichtsverfahren nicht gelungen. Das jetzige Urteil in zweiter Instanz, kann für weitere Urteile eine Richtlinie bilden und gibt ehemaligen Kunden der mk-power wieder Hoffnung.

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