Do, 14.11.2019 , 17:05 Uhr

Masern Impfpflicht beschlossen

Am Donnerstag war es soweit. Der Bundestag stimmte mit einer bedeutenden Mehrheit von 459 zu 89 Stimmen einem Gesetzesentwurf zur Masernimpfpflicht zu.

Somit müssen Eltern künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einem Kindergarten oder einer Schule angemeldet werden.

Grund für das Gesetz sei die effektivere Bekämpfung der Masern und die Erhöhung der Impfquoten.

Bereits zum 1. März 2020 nächsten Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.

Eltern deren Kinder ungeimpft in einer Betreuung untergebracht sind, sollen dann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können.

Die Impfpflicht betreffe aber auch Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften.

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