Chemnitz- Es war eine Tat, die Sachsen erschütterte. Der Mord an der kleinen Valeriia sorgte selbst bei den Ermittlern für Fassungslosigkeit. Tatverdächtig ist der Ex-Freund der Mutter des Mädchens. Seit Freitagmorgen muss sich der Mann vor dem Landgericht Chemnitz verantworten.
Was der Chemnitzer Polizeipräsident Carsten Kaempf auf einer Pressekonferenz am 12. Juni vergangenen Jahres mit stockender Stimme vortrug, war das furchtbare Ende einer Vermisstensuche, die ganz Deutschland in Atem hielt. Die kleine Valeriia, ein 9-jähriges Flüchtlingsmädchen aus der Ukraine, das in Döbeln untergebracht war, galt seit dem 3. Juni 2024 als vermisst. Einsatzkräfte von Polizei und THW suchten fieberhaft nach dem Kind – jedoch vergeblich.
Neun Tage nach ihrem Verschwinden entdeckten Polizeikräfte die Leiche des Mädchens in einem kleinen Wäldchen abseits der Stadt. Ein Ort, an dem Valeriia mit ihrer Mutter und Bekannten häufig ihre Freizeit verbracht hatte. Die Ermittlungen der Beamten konzentrierten sich schnell auf das Umfeld des Mädchens. Dabei geriet ein Ex-Freund der Mutter ins Visier. Der 36-jährige Moldawier soll am Tag des Verschwindens des Mädchens von einer Überwachungskamera in der Nähe ihrer Unterkunft erfasst worden sein. Schließlich klickten im Nachbarland Tschechien, in Prag, die Handschellen.
Seit Freitagmorgen muss sich Andrei P. unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Landgericht Chemnitz für die Tat verantworten. Bisher schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz geht hingegen von einer Beziehungstat aus.
Im Prozess tritt die Mutter des getöteten Mädchens als Nebenklägerin und Zeugin auf. Zum Prozessauftakt berichtete die Ukrainerin im Gerichtssaal von Gewalt und Drohungen, die sie durch den Angeklagten erlebt habe. So soll dieser geäußert haben, dass sie „bis zum Ende ihres Lebens weinen werde“. Außerdem soll Andrei P. das Leben der Nebenklägerin kontrolliert haben. Trotz allem beendete Valeriias Mutter nach eigenen Angaben die Beziehung aufgrund eines weiteren Übergriffs sowie telefonischen Stalkings nach „Monaten“. Verhandelt wird wegen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft sieht dabei zwei Mordmerkmale als erfüllt an: Zum einen geht sie aufgrund der Beziehung zur Mutter von Valeriia von niedrigen Beweggründen aus, zum anderen soll der Tatverdächtige laut den Ermittlungen die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt haben. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.