Mo., 02.03.2026 , 17:04 Uhr

Die Wahl der Heizung ist wieder technologieoffen möglich.

Neues Gebäudeenergiegesetz: Zwischen Freiheit und Kostenfalle

Chemnitz- Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes sorgt erneut für Diskussionen. Mehr Wahlfreiheit klingt zunächst nach Entlastung – doch Experten warnen vor langfristigen Folgen für Geldbeutel und Klimaziele. Was die neuen Regeln wirklich bedeuten und wer am Ende die Rechnung zahlt.

Es war eines der meistdiskutierten Gesetze der letzten Jahre. Das in einem neuen Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums als „Habecksches Heizungsgesetz“ titulierte Gebäudeenergiegesetz hat ein Upgrade bekommen – oder ein Downgrading, je nach Lesart. Das bedeutet in der Praxis: Neue Heizungen müssen nicht mehr zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerdem soll die Wahl der Heizung wieder technologieoffen möglich sein. Heißt: Wer möchte, kann auch weiterhin Öl oder Gas mit neuen Geräten nutzen. Dafür braucht es allerdings mittelfristig ein dickes Portemonnaie – zumindest, wenn man Philipp Hadlich fragt. Für den Energieberater ist die freie Wahl der Energie eine Augenwischerei. Bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung lande man meist bei einer Wärmepumpe. Das liege vor allem daran, dass fossile Energieträger in Zukunft immer teurer werden. Ganz problematisch sei das alles nicht – solange Verbraucher sich verpflichtend beraten lassen müssten. Doch auch darüber wird diskutiert. Für Philipp Hadlich eine falsche Entwicklung, von der im Zweifel nur die Gasversorger profitieren würden.

Wer baut, kann sich jederzeit auch freiwillig informieren. Dinge, die für viele Menschen in Deutschland jedoch nicht infrage kommen, denn über 50 Prozent wohnen hierzulande zur Miete. Wenn der Vermieter oder Investor auf Gas oder Öl setzt, zahlen die Bewohner die Zeche. Ob das alles so bleibt, ist allerdings fraglich. Denn aus Sicht von Philipp Hadlich muss zwingend nachgebessert werden. Schon mit der "Habeckschen"Fassung seien die Klimaziele im Gebäudesektor kaum zu erreichen gewesen – die Neufassung verfehle diese dementsprechend um Welten. Entsprechend werde der Gesetzgeber über kurz oder lang nachbessern müssen.

Das Gebäudeenergiegesetz scheint ein politisches Baustellenprojekt zu bleiben. Mit der Neufassung darf wieder frei gewählt werden – ob die Rechnung am Ende aufgeht, steht freilich nicht in den neuen Vorschriften. Das soll und kann allerdings der Energieberater richten – zumindest solange seine Einbindung noch verpflichtend ist.