In der Enquetekommission "Pandemie" stand die Frage im Mittelpunkt, wie stark der Sächsische Landtag während der Corona-Zeit tatsächlich eingebunden war. Viele wichtige Entscheidungen wurden damals von der Landesregierung per Verordnung getroffen - häufig in kleinen, nicht-öffentlichen Runden der Ministerpräsidenten. Kritiker bemängelten, das Parlament sei damit zu sehr außen vor geblieben und zentrale Diskussionen hätten nicht in der Öffentlichkeit stattgefunden.
Fachleute betonten in der Anhörung, dass die Parlamente rechtlich durchaus handlungsfähig gewesen wären - politische Initiative und klare Verfahren hätten jedoch gefehlt. Um künftige Krisensituationen demokratischer zu gestalten, schlagen Experten nun verlässliche Informationspflichten der Regierung sowie verbindliche Leitlinien des Parlaments vor. Gleichzeitig warnen Verfassungsjuristen davor, das in der Verfassung vorgesehene Notparlament zu leichtfertig einzusetzen. Die Debatte zeigt: Es geht nicht nur um Zuständigkeiten, sondern auch um den politischen Willen, sie zu nutzen.