Mi., 17.12.2025 , 10:16 Uhr

Wer im Web zuschlägt, kann sich auf ein 14-tägiges Rückgaberecht berufen.

Reinfall ohne Reue – Mysterybox-Umtausch unter Umständen möglich

Chemnitz- Mysteryboxen locken mit Spannung und Überraschung – doch nicht selten folgt die Ernüchterung. Wer nun glaubt, der Fehlkauf sei endgültig, liegt falsch: Unter bestimmten Umständen ist ein Umtausch möglich.

Sie sind der neue Star unter den unnützen Käufen: Sogenannte Mysteryboxen üben ganz offensichtlich eine fast magische Anziehungskraft aus. Der Glücksrausch endet jedoch oft dann, wenn es ans Auspacken geht. Mit Blick auf die Inhalte dürfte Schrottwichteln ganzjährig Hochkonjunktur haben – denn umtauschen geht ja nicht, oder?

Wenn der Verbraucher am Verbraucherrecht scheitert, fragt man am besten die Verbraucherzentrale. Haben wir getan – doch die Sachlage ist nicht so einfach. Denn man muss zwischen Ladenkauf und Internetkauf unterscheiden. Wer im Web zuschlägt, kann sich auf ein 14-tägiges Rückgaberecht berufen. Das Widerrufsrecht greift bei sogenannten Retourenautomaten nicht, denn die Ware wurde sozusagen vor Ort gekauft. Trotzdem muss man auch hier zumindest nicht auf einem Schaden sitzen bleiben – sofern denn überhaupt einer vorliegt. Dann gelten nämlich die ganz normalen Gewährleistungspflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Was logisch klingt, scheint zumindest auf den Chemnitzer Straßen eher unbekannt zu sein.

Wer sein Glück am Automaten herausfordert, der sollte sich nicht wundern, wenn statt iPhone der berühmte Griff ins Kuriositätenkabinett herauskommt. Immerhin gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer: Wird die Mysterybox im Internet gekauft, ist ein Umtausch möglich. Stammt sie jedoch aus dem Automaten um die Ecke, bleibt meist nur eins – das gute Stück mit Humor zu nehmen und es als Staubfänger, Gesprächsanlass oder würdigen Kandidaten fürs nächste Schrottwichteln weiterzureichen.