Der Reparaturbonus ist in Sachsen seit etwa zwei Monaten wieder angelaufen. Private Elektroreparaturen können dadurch zu 50% finanziell vom Land unterstützt werden.
Grundlegend können alle Personen über 18 mit Hauptwohnsitz in Sachsen die Förderung in Anspruch nehmen. Rechnungen von registrierten Reparaturläden können ab 115 Euro eingereicht werden. Außerdem gibt es eine Liste akzeptierter Geräte. Pro Person können dann zweimal im Kalenderjahr jeweils 200 Euro für eine Reparatur bewilligt werden. Die Antragstellung funktioniert digital über die Sächsische Aufbaubank.
Nachdem die Fördermöglichkeit 2023 erstmals durch das damalige Wirtschaftsministerium als Modellprojekt umgesetzt wurde, kann die Förderung seit November 2025 wieder in Anspruch genommen werden. Dafür sind vier Millionen Euro aus dem sächsischen Klimafonds bewilligt worden.
Viele Menschen kennen die Fördermöglichkeit allerdings bis heute nicht. Vor allem die registrierten Reparaturläden machen auf die Förderung aufmerksam. Wie viele Menschen erreicht werden, die nicht ohnehin eine Reparatur geplant haben, ist daher unklar.