Di., 21.04.2026 , 19:17 Uhr

Mehr Schutz und Beratung für Gewaltbetroffene in Sachsen

Sachsen plant neues Gewalthilfegesetz

Mehr Schutzplätze, mehr Beratung und eine zentrale Vermittlungsstelle: Sachsen plant ein neues Gewalthilfegesetz.

Sachsen will den Gewaltschutz im Freistaat neu aufstellen. Das Kabinett hat den Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz zur Anhörung freigegeben. Sozialministerin Petra Köpping spricht von einem Meilenstein für den Gewaltschutz. Nach Angaben des Ministeriums orientiert sich der Entwurf eng an den Vorgaben des Bundes und soll Schutz und Beratung verbindlicher absichern. Sachsen wäre damit das erste Bundesland, das einen solchen Entwurf in die Anhörung gibt. Hintergrund sind weiter steigende Fallzahlen: 2024 registrierte die Polizei in Sachsen 10.202 Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt, 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Entwurf sieht vor, das bestehende Hilfesystem nicht nur zu sichern, sondern weiter auszubauen. Bis 2028 sollen die Schutzplätze von derzeit 208 auf 227 steigen. Zusätzlich sind mehr Personalstellen für Beratungsangebote vorgesehen, auch für mitbetroffene Kinder und Jugendliche. Die Beratungsstrukturen sollen laut Ministerium bis 2028 um elf Prozent wachsen. Geplant ist außerdem eine zentrale Landesstelle, die freie Schutzplätze erfasst und Betroffene an passende Einrichtungen weitervermittelt. Für die Finanzierung sind Bundesmittel in Höhe von 120 Millionen Euro für den Zeitraum 2027 bis 2036 vorgesehen, hinzu kommen laut Ministerium 27,3 Millionen Euro Landesmittel für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Der Gesetzentwurf geht nun in die Anhörung, im Herbst soll sich der Landtag damit befassen. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.