Di., 21.10.2025 , 17:58 Uhr

Kabinett informiert über aktuelle Entscheidungen in Kultus- und Justizministerium

Sachsen schafft Weihnachtsamnestie ab

In der Sächsischen Staatskanzlei hat am Dienstag die wöchentliche Kabinettspressekonferenz stattgefunden. Auf der Tagesordnung standen zwei Themen, die unterschiedlicher kaum sein könnten: Diskriminierung an Schulen und die Weihnachtsamnestie im Strafvollzug.

Zum Auftakt stellte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) die neue Ombudsperson Natalija Bock vor. Die gebürtige Ukrainerin lebt seit 28 Jahren in Dresden, ist Diplomlehrerin und übernimmt die neu geschaffene Funktion ab dem 1. November. Sie soll künftig eine unabhängige Anlaufstelle für Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte sein, wenn es um Themen wie Mobbing, Benachteiligung oder Rassismus geht.

„Ich bin ein sehr gerechtigkeitsliebender Mensch. Diskriminierung oder Mobbing kann ich überhaupt nicht ab“,
erklärte Natalija Bock bei ihrer Vorstellung.

Seit 2022 wurden im Freistaat bereits rund 100 Fälle von Diskriminierung an Schulen gemeldet. Die Ombudsstelle soll Betroffene künftig beraten, vermitteln und Lösungen anregen – unabhängig vom Schulträger oder der Schulaufsicht.

Ein weiteres Thema stellte anschließend Justizministerin Prof. Constanze Geiert (CDU) vor: Die Abschaffung der sogenannten Weihnachtsamnestie. Seit 2020 konnten Strafgefangene, deren Haftende in die Weihnachtszeit fiel, einige Wochen früher entlassen werden – als Zeichen der Menschlichkeit. Diese Praxis wird nun beendet.

„Für uns ist die Strafe keine Frage des Kalenders“,
betonte Geiert. „Die Dauer der Haft wird von unabhängigen Gerichten festgelegt – und sollte nicht vom Zufall abhängen.“

Die Ministerin begründet den Schritt mit dem Gleichheitsgrundsatz und will gleichzeitig die stark belasteten Strafvollstreckungsbehörden entlasten. Bislang mussten Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte jeden Einzelfall prüfen, ob eine vorzeitige Entlassung in Frage kommt.

Zwischen 2020 und 2024 wurden in Sachsen insgesamt 203 Häftlinge vorzeitig entlassen. Eine Praxis, die laut Geiert nicht mehr in die Zeit passe. Ganz ausgeschlossen ist eine Entlassung rund um Weihnachten aber nicht: Nach dem sächsischen Strafvollzugsgesetz können weiterhin Gefangene entlassen werden, deren Haftende kurz nach den Feiertagen liegt.

Mit diesen beiden Entscheidungen setzt die Staatsregierung klare Akzente: Mehr Schutz vor Diskriminierung im Bildungsbereich – und mehr Konsequenz im Strafvollzug.