Aufatmen bei den Unternehmern und Unternehmerinnen in Sachsen. Wie heute das sächsische Wirtschaftsministerium bekanntgab, treten ab sofort neue Regelungen für die Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen in Kraft.
In den nächsten Monaten wird dazu bei jedem der über 209.000 Anträge geprüft, ob eine Rückzahlungspflicht besteht oder nicht.
Damit will das sächsische Wirtschaftsministerium einen Schritt auf die Unternehmen zumachen. Planungssicherheit und Klarheit für Unternehmen – das ist laut Wirtschaftsminister Panter das große Ziel.
Inwiefern diese neuen Regelungen eine Erleichterung darstellen, wird sich in den kommenden Monaten bei jedem Unternehmer, der Soforthilfen bezogen hat, zeigen.