Do., 11.12.2025 , 16:17 Uhr

Rechnungshof mahnt Gemeinden und Freistaat zu mehr Effizienz

Sächsischer Rechnungshof veröffentlicht Jahresbericht

Der Sächsische Rechnungshof sieht erhebliche Defizite bei Personalkosten, Mittelabfluss und fehlenden Jahresabschlüssen. Gemeinden und Land sollen stärker gegensteuern.

Der Sächsische Rechnungshof hat in seinem aktuellen Bericht deutliche Kritik an der Finanzverwaltung im Freistaat Sachsen geäußert. Besonders im Fokus stehen überdurchschnittlich hohe Personalkosten, ein unzureichender Mittelabfluss bei Investitionen sowie massive Rückstände bei Jahresabschlüssen in den Kommunen.

Zu Beginn erläuterte der Rechnungshof, dass Sachsen im bundesweiten Vergleich an vierter Stelle bei den Personalausgaben liegt. Gemessen an der Bevölkerungszahl verfüge der Freistaat über „zu viel staatliches Personal“, was zu den höchsten staatlichen Kosten bundesweit beitrage. Gleichzeitig betonte die Behörde, dass im aktuellen Doppelhaushalt erstmals ein Stellenabbau eingeleitet worden sei – ein Schritt, der aus Sicht des Rechnungshofes in die richtige Richtung gehe.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft den Mittelabfluss für Investitionen. Obwohl finanzielle Mittel bereitstehen, werden diese in vielen Bereichen nicht genutzt. Die Gründe seien vielfältig, reichen aber laut Bericht von organisatorischen Schwierigkeiten bis zu fehlenden Kapazitäten. Aus Sicht des Rechnungshofes müsse der Freistaat hier dringend nachsteuern.

Besonders deutlich fiel die Kritik an den Kommunen aus: Insgesamt fehlen rund 1950 Jahresabschlüsse in etwa 450 Gemeinden. Das entspricht durchschnittlich 4,5 Jahren Rückstand. In dieser Zeit sei keine ordnungsgemäße Rechnungslegung gegenüber den Steuerzahlern erfolgt. Häufig nannten die Kommunen Personalmangel oder zusätzliche Belastungen wie Hochwasserereignisse als Gründe. Der Rechnungshof hält jedoch fest, dass diese Argumente zwölf Jahre nach Einführung des neuen Rechnungswesens nicht mehr ausreichend seien.

Die Behörde fordert daher eine deutliche Priorisierung, mehr Unterstützung durch die Rechtsaufsicht und klare Regeln für den Fall, dass Jahresabschlüsse nicht fristgerecht erstellt werden. Grundsätzlich erkenne man zwar eine ordnungsgemäße Haushaltsführung an, doch die vorhandenen Defizite zeigten Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen.

Der Rechnungshof betonte zudem, dass alle staatlichen Stellen mit Prüfungen rechnen müssen. Zu Beginn eines Jahres werde festgelegt, welche Bereiche überprüft werden. Im Anschluss prüfe die Behörde Unterlagen auf Plausibilität, Verwaltungsprozesse und mögliche Versäumnisse. Die Ergebnisse werden anschließend in Berichten veröffentlicht, zu denen die geprüften Stellen Stellung nehmen können.