Chemnitz – Der Fall Marla-Svenja Liebich sorgt für heftige Diskussionen. Die bekannte Neonazi-Aktivistin sollte eine Haftstrafe in einem Frauengefängnis antreten.
Grundlage dafür war das von der Ampel-Koalition eingeführte Selbstbestimmungsgesetz. Doch Liebich trat den Haftantritt nicht an und befindet sich nun auf der Flucht. Der Fall wirft brisante Fragen zum neuen Gesetz auf – denn eine Klausel zum Schutz vor Missbrauch existiert bislang nicht.