Fr., 25.09.2026 , 15:01 Uhr

Neue Wendung im Abschiebefall Luis M.

Stadt Leipzig will abgeschobenen Luis M. zurückholen

Nach einem Behördenfehler sucht Leipzig mit dem Innenministerium nach einer Lösung für die Rückkehr von Luis M.

Stadt und Innenministerium suchen nach Lösung

Im Fall des nach Venezuela abgeschobenen Luis M. gibt es eine überraschende Wendung: Die Stadt Leipzig sucht gemeinsam mit dem sächsischen Innenministerium nach einer Möglichkeit, den 23-Jährigen wieder nach Deutschland zu holen.

Das teilte Stadtsprecher Matthias Haßberg SACHSEN FERNSEHEN Reporter Jonas Juckeland am Freitagvormittag, 25. September, telefonisch mit. Man versuche gemeinsam mit dem Innenministerium, eine Lösung zu finden, um Luis M. im konkreten Fall wieder nach Deutschland zu holen. Die Information wurde SACHSEN FERNSEHEN zudem vom Arbeitgeber von Luis M. bestätigt, der mit dem Fall eng vertraut ist.

Eine Rückkehr ist damit allerdings noch nicht beschlossen. Offen ist insbesondere, auf welchem rechtlichen Weg Luis M. wieder nach Deutschland kommen könnte.

Luis M. lebte seit 2023 in Deutschland

Der Venezolaner kam 2023 nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Seit Januar 2025 arbeitete er in der Leipziger Kaffeerösterei Ganos. Nach Angaben seines Arbeitgebers war er dort unbefristet in Vollzeit beschäftigt, hatte eine eigene Wohnung und sprach gut Deutsch. Auch im direkten Kundenkontakt wurde er eingesetzt.

Sein Asylantrag wurde allerdings abgelehnt. Damit war Luis M. vollziehbar ausreisepflichtig. Eine Klage gegen die Entscheidung blieb erfolglos. Am 17. September 2026 wurde er schließlich aus Leipzig abgeholt und nach Venezuela abgeschoben.

Dass ein Arbeitsplatz allein eine Abschiebung nicht verhindert, hatte die Landesdirektion Sachsen bereits gegenüber SACHSEN FERNSEHEN erklärt. Eine Duldung ist ebenfalls kein Aufenthaltstitel, sondern setzt eine Abschiebung grundsätzlich nur vorübergehend aus.

Leipziger Ausländerbehörde kannte den Vollzeitjob

Nach der Abschiebung stellte sich jedoch die Frage, welche Informationen den beteiligten Behörden über Luis M. tatsächlich vorlagen.

Die Landesdirektion Sachsen hatte SACHSEN FERNSEHEN mitgeteilt, dass ihr die Erwerbstätigkeit von Luis M. zum Zeitpunkt der Rückführung nicht bekannt gewesen sei. Gleichzeitig erklärte die Behörde, dass bei Rückführungen unter anderem Straftäter, ordnungsauffällige sowie erwerbslose Ausreisepflichtige priorisiert werden können, sofern entsprechende Erkenntnisse vorliegen und eine Priorisierung möglich ist.

Recherchen von SACHSEN FERNSEHEN zeigten anschließend: Der Leipziger Ausländerbehörde war die Vollzeitbeschäftigung sehr wohl bekannt. Der Redaktion liegen unter anderem Unterlagen zum Arbeitsverhältnis und Schriftverkehr mit den Behörden vor.

Auf konkrete Nachfrage räumte die Stadt Leipzig schließlich einen Fehler ein. Nach Angaben der Stadt wusste die Ausländerbehörde, dass Luis M. unbefristet in Vollzeit beschäftigt war. Die Informationen lagen unter anderem durch seinen Arbeitsvertrag und im Zusammenhang mit der Erteilung seiner Beschäftigungserlaubnis vor.

Stadt räumt Fehler bei Informationsweitergabe ein

Bei der Übermittlung dieser Informationen an die Landesdirektion Sachsen kam es nach Angaben der Stadt allerdings zu einer fehlerhaften Angabe. Obwohl die Ausländerbehörde vom bestehenden Arbeitsverhältnis wusste, wurde dieses gegenüber der Landesdirektion nicht zutreffend angegeben.

Damit erklärt sich auch, weshalb die Landesdirektion zuvor angegeben hatte, nichts von der Erwerbstätigkeit gewusst zu haben.

Die Stadt Leipzig teilte SACHSEN FERNSEHEN mit, dass sie die zugrunde liegenden Verfahrens- und Kommunikationsprozesse inzwischen überprüft und Anpassungen vorgenommen habe.

Ob die korrekte Information über die Vollzeitbeschäftigung die Abschiebung tatsächlich verhindert oder zumindest deren Zeitpunkt verändert hätte, ist bislang nicht geklärt. Luis M. war trotz seiner Beschäftigung vollziehbar ausreisepflichtig.

Jetzt soll Luis M. wieder nach Deutschland kommen

Dennoch bekommt der Fall jetzt eine neue Dimension. Nach Informationen und Hintergrundgesprächen von SACHSEN FERNSEHEN Reporter Jonas Juckeland sucht die Stadt Leipzig inzwischen gemeinsam mit dem sächsischen Innenministerium nach einer Lösung für eine Rückkehr von Luis M.

Damit geht es nicht mehr nur um die Aufarbeitung des Behördenfehlers. Nun muss geklärt werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen der abgeschobene Venezolaner wieder nach Deutschland einreisen kann.

Auch sein Arbeitgeber hatte bereits nach der Abschiebung öffentlich erklärt, Luis M. zurück nach Leipzig holen zu wollen.

Der Fall dürfte damit weiter für Diskussionen sorgen. In Sachsen waren Ende Juni 2026 insgesamt 14.422 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig. 11.462 von ihnen verfügten über eine Duldung.

Im Fall Luis M. ist die entscheidende Frage nun allerdings eine andere: Findet die Stadt gemeinsam mit dem Innenministerium tatsächlich einen rechtlichen Weg, ihm die Rückkehr nach Leipzig zu ermöglichen?