Dresden: Das Umweltbundesamt hat entschieden: Die Folienverpackung eines 750-Gramm-Weihnachtsstollens fällt künftig unter die Kategorie Einwegkunststoff. Damit wird auch für das traditionelle Weihnachtsgebäck eine Abgabe fällig – sehr zum Ärger vieler Bäcker.
Die Verpackung besteht aus Polypropylen, ist teilweise bedruckt und schützt den Stollen vor Bruch und Verderb. Laut Umweltbundesamt fällt sie in die Kategorie „flexible Tüten und Folienverpackungen“ des Einwegkunststofffondsgesetzes.
Ein Hersteller hatte versucht, die Abgabe zu vermeiden. Er argumentierte, dass ein ganzer 750g-Stollen nicht für den direkten Verzehr gedacht sei. Die Einwegkunststoffkommission hatte diesen Punkt im Juni 2024 noch unterstützt und empfohlen, die Einstufung abzulehnen. Trotzdem kam das Umweltbundesamt nun zu einem anderen Ergebnis.
Bäcker sehen darin eine zusätzliche Belastung – besonders in der Weihnachtszeit. Manuela Lohse, Präsidentin der Sächsisch-Thüringischen Bäckerinnung, warnt vor steigenden Kosten. Für etwas Auflockerung sorgte unsere Straßenumfrage in Dresden: Von „maximal ein Stück“ bis „die halbe Packung“ – die Antworten auf die Frage, wie viel Stollen man auf einmal essen kann, waren so unterschiedlich wie humorvoll.