Chemnitz- Krieg im Urlaubsgebiet – können Reisende jetzt kostenlos stornieren? Der militärische Konflikt im Iran und die angespannte Lage in der Golfregion sorgen derzeit für große Verunsicherung bei Reisenden.
Gesperrte Lufträume, gestrichene Flüge und teilweise Reisewarnungen – für viele Urlauber stellt sich jetzt die Frage: Welche Rechte habe ich eigentlich? Wann eine Reise kostenfrei storniert werden kann, hängt davon ab, ob ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Eine solche Reisewarnung gilt rechtlich als starkes Signal dafür, dass eine Reise erheblich beeinträchtigt sein könnte. Besonders gut abgesichert sind Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben. Hier ist der Reiseveranstalter verpflichtet, seine Kundinnen und Kunden zu unterstützen. Anders sieht es bei Individualreisen aus, also wenn Flug und Hotel separat gebucht wurden.
Wer aktuell eine Reise in die Region geplant hat, sollte deshalb zunächst prüfen, ob der Flug überhaupt stattfindet und sich direkt bei Airline oder Reiseveranstalter über den aktuellen Stand informieren. Auch eine Reiseversicherung hilft in solchen Fällen nicht immer. Wer eine Reise erst in einigen Monaten geplant hat, sollte außerdem nicht vorschnell stornieren.
Reisende, die sich bereits in der betroffenen Region aufhalten, sollten sich außerdem in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes – die sogenannte ELEFAND-Liste – eintragen, um im Notfall schneller Unterstützung zu erhalten. Viele Reiseveranstalter reagieren inzwischen auf die Lage und bieten teilweise Umbuchungen oder Erstattungen an. Trotzdem gilt: Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren und den direkten Kontakt zu Veranstalter oder Airline suchen.