Die Schlagersängerin Melanie Müller will das Urteil gegen sie im sogenannten Hitlergruß-Prozess akzeptieren. Das hat die 37-Jährige jetzt selbst auf Instagram mitgeteilt. Nach „sehr reiflicher Überlegung“ werde sie auf eine Revision verzichten.
Damit dürfte das Urteil des Landgerichts Leipzig rechtskräftig werden. Das Gericht hatte Müller Mitte Januar in zweiter Instanz verurteilt – unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Drogenbesitzes. Die Strafe: 70 Tagessätze à 50 Euro, insgesamt 3.500 Euro.
In der ersten Instanz war das Urteil noch deutlich härter ausgefallen – damals hatte das Amtsgericht Leipzig 80.000 Euro verhängt. Das Landgericht bewertete Müllers aktuelle Einkommenssituation jedoch niedriger.
Warum sie nun auf weitere juristische Schritte verzichtet, begründet Müller vor allem mit dem Druck auf ihr persönliches Umfeld. Besonders ihre Familie und ihre Kinder hätten in den vergangenen Monaten stark unter der Situation gelitten.
Gleichzeitig betont sie: Die Entscheidung sei kein Schuldeingeständnis. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziere sich klar von jeglicher extremistischer Ideologie.
Konkret geht es um ein Konzert im September 2022. Laut Gericht soll Müller dabei mehrfach den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben haben. Die Vorsitzende Richterin sprach davon, dass sie sich vom Publikum habe „hinreißen lassen“.
Müller selbst weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Ihr Anwalt hatte erklärt, es habe sich um eine typische Party-Geste gehandelt – verbunden mit dem Ruf „Zicke zacke, hoi, hoi, hoi“. Zudem sei die Sängerin unpolitisch und habe keine rechte Gesinnung.
Mit dem Verzicht auf die Revision endet der Fall juristisch – öffentlich dürfte die Debatte aber weitergehen.