Sachsen- Das Oberlandesgericht Dresden hat einer umstrittenen Datennutzung des Konzerns Meta Grenzen gesetzt und damit möglicherweise den Weg für Schadensersatzansprüche freigemacht.
Sie surfen, lesen Nachrichten oder suchen nach Angeboten – und im Hintergrund werden Daten gesammelt. Viele stark genutzte Websites und Apps arbeiten mit Meta-Diensten. So entstehen Profile über Interessen und Vorlieben. Diese Daten dienen nicht nur personalisierter Werbung, sie können auch Einfluss auf Inhalte und Wahrnehmung nehmen. Einen Login bei Facebook oder Instagram braucht es dafür nicht. Der Konzern liest womöglich auch mit, wenn Sie im Browser sehr persönliche Dinge erfragen. Das Oberlandesgericht Dresden hat diese Praxis in mehreren Fällen untersagt. Rund drei Millionen Sachsen könnten nun klagen. Doch wissen die Menschen überhaupt, was im Hintergrund passiert? Und würden sie den Rechtsweg einschlagen?