Mo., 12.01.2026 , 17:25 Uhr

Schlagersängerin muss zahlen

Urteil im Prozess Melanie Müller: gefallen

Ein umstrittener Bühnenauftritt, schwere Vorwürfe und ein Verfahren mit bundesweiter Aufmerksamkeit: Der Fall um Schlagersängerin Melanie Müller hat das Landgericht Leipzig erneut beschäftigt. Heute wurde das Urteil erwartet.

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist auch in zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sah es als erwiesen an, dass Müller sich am Ende eines Konzerts vom Publikum habe mitreißen lassen und mehrfach den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben habe. Das erklärte die Vorsitzende Richterin Karen Aust bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 3.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine deutlich höhere Strafe von 160 Tagessätzen zu jeweils 500 Euro – insgesamt 80.000 Euro – ausgesprochen. Die Reduzierung begründete das Landgericht mit den aktuell deutlich geringeren Einkünften der Angeklagten.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Müller habe keine rechtsextreme Gesinnung, die Armbewegung sei lediglich als Geste zur Anfeuerung des Publikums gedacht gewesen. Zudem hätten die bei ihr gefundenen Drogen einer Freundin gehört.