Mi, 29.05.2019 , 15:21 Uhr

Urteil nach Rohrbombenfund

Im Prozess um einen Mann mit einer Rohrbombe hat das Amtsgericht Chemnitz ein Urteil gefällt. Der Angeklagte hatte bei einer Personenkontrolle durch Beamte der Polizei am 16. November 2018 einen Sprengsatz bei sich. Das Brisante daran: zum selben Zeitpunkt war Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Richard-Hartmann-Halle zu Gast. Der Richter verurteilte den 31-Jährigen jetzt zu zehn Monaten auf Bewährung. Zudem Muss der Mann 200 Sozialstunden leisten. Zu gute kam dem Angeklagten, dass gegen ihn ein Parallelverfahren läuft. Dort wird ihm vorgeworfen, mit Komplizen mehrere Zigarettenautomaten gesprengt zu haben. Deshalb geht man davon aus, dass die Rohrbombe vom 16. November „nur“ für seine nächste Tat genutzt werden sollte.

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