Do., 17.07.2025 , 00:30 Uhr

Feiertag, freie Fahrt? Denkste!

Warum schulfrei zur Knöllchenfalle werden kann

Chemnitz- Geblitzt an Karfreitag – obwohl die Schule zu war. Was nach einem Missverständnis klingt, sorgt bei Marion Grund für ordentlich Frust. Denn sie wurde zu schnell erwischt – in einer Tempo-30-Zone, die den Verkehr vor allem zu Schulzeiten abbremsen soll. Warum die Rentnerin trotzdem zahlen musste – und was ihr Fall über unsere Verkehrsschilder verrät.

Storys rund um Tempo-30-Zonen sind Klassiker in unserer Berichterstattung. Und auch in dieser Geschichte soll es um Geschwindigkeit gehen – allerdings aus ungewohnter Perspektive. Marion Grund ist sauer. Post vom Ordnungsamt hat ihr die Laune verhagelt. Die rüstige Rentnerin war tatsächlich in einer 30 Zone zu schnell unterwegs – um ganze sieben km/h. 30 Euro kostet das, und eigentlich wäre das kaum eine Geschichte wert. Doch die Seniorin ist sich keiner Schuld bewusst. Und das liegt an den Umständen dieser Ordnungswidrigkeit. Das Foto wurde an einem Karfreitag in Mittelbach aufgenommen. Für die Seniorin eine bekannte Strecke – und auch die Reduzierung der Geschwindigkeit an besagtem Ort war ihr durchaus bewusst. Doch Marion Grund wähnte sich im Feiertagsmodus und ignorierte die Tempo 30 Schilder. Und so kam, was kommen musste: erst Rotlicht ins Gesicht – und dann eine Rechnung vom Amt. Für die Seniorin völlig unverständlich. Denn das Tempo-30-Schild weist darauf hin, dass die Regelung von montags bis freitags gilt – wegen einer angrenzenden Schule. Auch dieser Umstand ist auf dem Verkehrsschild vermerkt. Nun mag es zu Schulzeiten von Frau Grund noch Unterricht an Karfreitagen gegeben haben – heutzutage handelt es sich jedoch um einen gesetzlichen Feiertag, an dem Schulen eben geschlossen sind. Unterm Strich hieß das für die Seniorin: keine Schule, keine Temporeduzierung.

Gleich vorweg: Das Amt ließ diese Begründung förmlich abblitzen. An der Beschilderung sei aus Behördensicht kein Fehler festzustellen. Und auch für Verkehrsrechtsanwalt Martin Stolpe lässt der Fall kaum Raum für Interpretationen. Der Jurist rät in diesem Fall von einer Klage ab – vor allem mit Blick auf die geringe Strafe. Stände mehr auf dem Spiel, könne sich der Gang zum Anwalt allerdings lohnen. Das alles bedeutet übrigens nicht, dass an Karfreitag in jeder Tempo-30-Zone ebenjene Geschwindigkeit gilt. Man müsse die Details beachten: Es gibt durchaus Beschilderungen, die an Feiertagen eine höhere Geschwindigkeit erlauben.

Marion Grund hat die Strafe von 30 Euro inzwischen bezahlt. Sie sieht den Verstoß ein. Allerdings sei sie offenkundig nicht die Einzige, die an dieser Beschilderung scheitert. Und Tatsächlich: Nach Recherchen von Tag24 wurden an jenem Tag 97 Fahrzeuge geblitzt – während an den Freitagen davor und danach, reguläre Arbeitstage, jeweils nur 25 und 23 Temposünder erwischt wurden. Deshalb wünscht sich die Seniorin eine verständlichere Beschilderung, die klar macht, wann das Gaspedal behutsam bedient werden muss – und wann eben nicht.