Di, 19.07.2022 , 11:23 Uhr

Was Eigentümer über die neue Grundsteuer wissen sollten

Sachsen- Mit dem Juli beginnt auch die Zeitspanne zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern einzureichen. (mit dpa)

Die Abgabefrist endet bereits am 31. Oktober dieses Jahres.

Parallel zum Beginn der Abgabefrist startet das Grundsteuerportal des Freistaates. Hier finden Eigentümer Angaben für die sogenannte Feststellungserklärung wie beispielsweise den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Das Portal kann über die Grundsteuer-Webseite www.grundsteuer.sachsen.de aufgerufen werden.

Die Finanzämter haben in Sachsen etwa zwei Millionen Immobilien und Grundstücke neu zu bewerten und entsprechende Bescheide zu erlassen. Diese sind dann die Basis für die Entscheidung der Kommunen über ihre sogenannten Hebesätze. Mit ihnen wird die Höhe der neuen Grundsteuer festgelegt, die ab 1. Januar 2025 fällig ist.

Sachsens Landtag hatte im Februar 2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Grundlage für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Danach mussten die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die Länder konnten eigene Regelungen treffen, wovon Sachsen Gebrauch machte.

 

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