Hinz selbst sagt, er habe die Änderung telefonisch beim Servicecenter gemeldet. Später habe er das Geld zurückgezahlt. Die Strafe von 500 Euro und ein möglicher Eintrag ins Führungszeugnis blieben jedoch zunächst bestehen. Für Hinz hätte das berufliche Folgen haben können, da er im Sicherheitsgewerbe arbeitet.
Weil er keinen Pflichtverteidiger bekam, nahm der 41-Jährige den Fall selbst in die Hand. Mit Unterstützung von ChatGPT erarbeitete er unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter. Die KI formulierte Schriftsätze, Hinz prüfte sie selbst. Der Antrag hatte Erfolg: Kurz vor der Hauptverhandlung im Oktober 2025 wurde ihm stattgegeben.
Im März 2026 stellte das Amtsgericht das Verfahren gemäß § 153a Strafprozessordnung gegen Schadenswiedergutmachung ein. Da Hinz das Geld bereits zurückgezahlt hatte, blieb es ohne weitere Strafzahlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis.
Für Hinz ist der Fall ein persönlicher Erfolg. Gleichzeitig zeigt er, welches Potenzial KI in rechtlichen Fragen haben kann. Die Präsidentin der Sächsischen Rechtsanwaltskammer, Sabine Fuhrmann, warnt jedoch davor, ChatGPT als Ersatz für einen Anwalt zu verstehen. Besonders problematisch seien falsche Gesetzesverweise, nicht existierende Urteile und offene Fragen beim Datenschutz.