Dresden - Wer in Sachsen Medizin studieren möchte, kann sich auch ohne klassischen Numerus Clausus um einen Studienplatz bewerben. Möglich macht das die sogenannte Landarztquote des Freistaates. Für das Wintersemester 2026/2027 startet das Bewerbungsverfahren am 15. Januar 2026 und endet am 28. Februar 2026.
Das Programm richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die sich vorstellen können, nach Studium und Facharztweiterbildung langfristig als Hausärztinnen oder Hausärzte im ländlichen Raum Sachsens zu arbeiten. Ziel ist es, die medizinische Versorgung außerhalb der großen Städte nachhaltig zu sichern.
Die Bewerbung ist ausschließlich über die Verwaltungsplattform Amt24 möglich. Dort werden alle notwendigen Angaben eingereicht und Nachweise hochgeladen. Interessierte sollten sich frühzeitig über die Voraussetzungen informieren, da das Verfahren mehrere Bewertungsschritte umfasst.
Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, betont den gesellschaftlichen Anspruch des Programms: Es gehe darum, engagierten jungen Menschen den Zugang zum Medizinstudium zu eröffnen und zugleich die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu stärken.
Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze über die Landarztquote vergeben. Für das Jahr 2026 entspricht das 40 Studienplätzen. Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich im Gegenzug, nach Abschluss des Studiums und der Facharztweiterbildung mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen Sachsens tätig zu sein.
Die Studienorte sind Leipzig, Dresden und Chemnitz.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig aufgebaut und soll sowohl fachliche Eignung als auch persönliche Motivation berücksichtigen.
Erste Stufe: Bewertung nach festen Kriterien
In der ersten Phase werden fünf gesetzlich festgelegte Kriterien geprüft:
Nicht alle Kriterien müssen zwingend erfüllt sein, um in die nächste Phase zu gelangen.
Zweite Stufe: Persönliches Auswahlgespräch
Bewerberinnen und Bewerber mit ausreichender Punktzahl werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Hier steht vor allem die Motivation für die hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum im Mittelpunkt.
Zur Vorbereitung auf die Bewerbung findet am 20. Januar 2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt. Vertreterinnen und Vertreter der Landesdirektion Sachsen, der Sächsische Landesärztekammer sowie der Kassenärztliche Vereinigung Sachsen informieren dort über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Weiterbildungsverpflichtungen und das Berufsbild der Hausärztin beziehungsweise des Hausarztes. Auch Fragen zu Bedarfsgebieten und zur kassenärztlichen Tätigkeit werden thematisiert.