So., 23.11.2025 , 20:00 Uhr

Mehr Beschwerden wegen Privatkameras in Sachsen

Mehr Beschwerden durch unerlaubte Privatkameras

In Sachsen steigt die Zahl der Beschwerden über private Videoüberwachung deutlich. Rund 250 Eingaben gingen in den ersten drei Quartalen ein – ein Plus von 20 Prozent. Laut Datenschutzbeauftragter Juliane Hundert betreffen die Fälle fast ausschließlich Kameras an Wohnhäusern oder in Kleingärten, die unerlaubt öffentliche Gehwege oder Mietbereiche filmen. Beschwerden gegen Kameras von Polizei oder Kommunen sind selten.

Rechtliche Grenzen und zweifelhafter Nutzen

Hundert betont, dass private Videoüberwachung nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Öffentlicher Raum und Nachbargrundstücke dürfen nicht erfasst werden. Zudem bieten Kameras aus ihrer Sicht oft weniger Schutz als erhofft: Viele Täter agieren im Dunkeln oder verdecken ihr Gesicht und lassen sich kaum identifizieren. Auch in Nachbarschaftsstreitigkeiten verschärft Überwachung Konflikte häufig, weil sie stark in die Privatsphäre eingreift.

Online-Seminar soll Klarheit schaffen

Um Betroffene und Interessierte zu informieren, bietet die Datenschutzbeauftragte am kommenden Donnerstag ein Online-Seminar an. Dort geht es um rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise für Kameras an Wohnhäusern, auf Privatgrundstücken und in Kleingärten. Fragen können im Vorfeld per E-Mail eingereicht werden; der Zugangslink wird am Veranstaltungstag veröffentlicht.