Do., 26.03.2026 , 10:18 Uhr

Immer mehr Betreiber – Behörden mahnen zur Einhaltung der Regeln

Mehr Drohnenflüge: Anzeigen in Sachsen steigen

Die Zahl der Drohnenbetreiber wächst stark. Gleichzeitig steigen die Anzeigen in Sachsen deutlich. Behörden warnen vor Verstößen und geben klare Regeln vor.

Dresden - Immer mehr Menschen nutzen Drohnen, um Städte und Landschaften aus der Luft zu erkunden. Diese Entwicklung zeigt sich auch in Sachsen deutlich – sowohl bei den steigenden Nutzerzahlen als auch bei der Zunahme von Verstößen.

Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes waren im Jahr 2025 bundesweit rund 797.000 Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen registriert. Zum Vergleich: 2021 lag die Zahl noch bei etwa 357.000. Damit hat sich die Zahl der registrierten Drohnennutzer innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt.

Parallel dazu steigt die Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit Drohnenflügen. Wie die Landesdirektion Sachsen mitteilt, wurden in Sachsen im Jahr 2023 insgesamt 58 Anzeigen registriert. 2024 stieg die Zahl auf 79 Fälle, 2025 schließlich auf 87. Das entspricht einem Anstieg von rund 50 Prozent innerhalb von drei Jahren. In vielen Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen.

Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi, betont die Bedeutung klarer Regeln: Drohnen eröffneten zwar neue Perspektiven, gleichzeitig müssten Sicherheit im Luftraum und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet bleiben.

Klare Regeln für private Drohnenflüge

Die meisten privaten Drohnenflüge fallen unter die sogenannte „offene Kategorie“ der europäischen Drohnenverordnung. Dazu zählen insbesondere Freizeitflüge sowie einfache Foto- und Videoaufnahmen. Eine gesonderte Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich – vorausgesetzt, alle Vorgaben werden eingehalten.

Wer eine Drohne mit Kamera oder einem Gewicht von mehr als 250 Gramm betreibt, muss sich vor dem ersten Flug registrieren. Dabei wird eine elektronische Registrierungsnummer (eID) vergeben, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Zusätzlich ist für viele Flüge ein sogenannter EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dieser „Drohnenführerschein“ kann online erworben werden und bestätigt grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Drohnen.

Sicherheitsabstände und Flugverbote beachten

Für Drohnen gelten klare Betriebsregeln: Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund. Zudem dürfen Menschenansammlungen nicht überflogen werden. Die Drohne muss jederzeit in Sichtweite der steuernden Person bleiben.

Je nach Drohnenklasse sind außerdem Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einzuhalten. Einschränkungen gelten auch für Flüge über Wohngebiete, Gewerbeflächen und Verkehrswege.

Darüber hinaus gibt es ausgewiesene Flugverbotszonen. Dazu zählen unter anderem Bereiche in der Nähe von Flughäfen, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften sowie bestimmte Naturschutzgebiete. Auch sensible Infrastrukturen wie Industrieanlagen oder Energieanlagen können betroffen sein.

Vor jedem Flug sollten daher aktuelle Karten oder Apps geprüft werden, um mögliche Einschränkungen zu erkennen.

Privatsphäre und Datenschutz im Fokus

Neben luftverkehrsrechtlichen Vorschriften spielen auch Persönlichkeitsrechte eine wichtige Rolle. Aufnahmen von Personen oder privaten Grundstücken dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden.

Drohnenflüge über Städte und Ortschaften sind grundsätzlich möglich – allerdings nur, wenn sich Betreiber im Vorfeld über die geltenden Regelungen informieren und diese konsequent einhalten.

Weiterführende Informationen stellt die Landesdirektion Sachsen über ihr Themenportal Luftverkehr und Binnenschifffahrt bereit. Auch über das Bundesportal sowie digitale Plattformen für unbemannte Luftfahrt können sich Interessierte über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.