Mi., 25.03.2026 , 10:47 Uhr

CDU und SPD wollen Tarifergebnis auf Beamte übertragen

Mehr Geld für Sachsens Beamte geplant

Sachsens Beamte sollen künftig mehr verdienen: CDU und SPD planen, die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst systemgerecht zu übernehmen.

Dresden - Auch die sächsischen Beamten sollen künftig von den jüngsten Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst profitieren. CDU und SPD im Sächsischen Landtag wollen einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung einbringen. Das teilten beide Fraktionen mit.

Grundlage ist das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder, auf das sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften im Februar nach Warnstreiks und mehrwöchigen Verhandlungen verständigt hatten. Demnach steigen die Entgelte zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Weitere Erhöhungen sind bereits festgelegt: Zum 1. März 2027 sollen die Einkommen um 2,0 Prozent steigen, gefolgt von einer weiteren Anhebung um 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

Nach dem Willen von CDU und SPD soll dieses Tarifergebnis „systemgerecht“ auf den Beamtenbereich übertragen werden. Das bedeutet, dass die Struktur der Tariferhöhungen auf die Besoldung und Versorgung der Beamten angepasst wird.

Jan Löffler, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, bezeichnete den Tarifabschluss als „Ergebnis mit Augenmaß“. Die Übertragung auf die Beamten sei eine Frage der Fairness. Auch die SPD sieht darin ein wichtiges Signal. Fraktionschef Henning Homann betonte, man wolle damit Respekt gegenüber den Beschäftigten ausdrücken. Mit Blick auf anstehende Veränderungen in der Verwaltung – etwa durch Digitalisierung und Modernisierung – sei man auf die Mitarbeitenden angewiesen.

Unterstützung kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Vizevorsitzende des DGB Sachsen, Ralf Hron, begrüßte die Ankündigung. Beamtinnen und Beamte leisteten einen wichtigen Beitrag für Rechtsstaat und Demokratie. Die geplante Übertragung des Tarifergebnisses knüpfe an die Praxis der vergangenen Jahre an, so Hron.

Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.