Di, 15.02.2022 , 17:15 Uhr

Messerattacke in Dresden - BGH bestätigt Verurteilung

Dresden- Nach den tödlichen Messerstichen in der Dresdner Innenstadt im Oktober 2020 ist der Täter im Mai 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Diese ist nun, nach einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof, verworfen worden - das Urteil ist somit rechtskräftig.

Der Angeklagte ist nun rechtskräftig wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus einer anderen strafrechtlichen Erkenntnis zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Das hat der Bundegerichtshof bekanntgegeben. Des Weiteren konnte bei dem Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden und eine Unterbringung des Täters in Sicherheitsverwahrung wird vorbehalten.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte das Urteil bereits im Mai 2021 gefällt. Der Angeklagte ging jedoch in Revision zu dem Urteil. Mit dieser hatte er die Verletzung materiellen Rechts gerügt und insbesondere beanstandet, dass das Oberlandesgericht Erwachsenen- und nicht Jugendstrafrecht auf ihn angewandt hat. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und somit rechtlich gesehen noch „heranwachsend“. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat jedoch keinen Rechtsfehler ergeben.

Der vorbestrafte Angreifer hatte am 4. Oktober 2020 aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus ein homosexuelles Paar mit einem Messer attackiert. Dabei wurde eine Person getötet, die andere überlebte schwer verletzt.

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