Leipzig - Am Landgericht Leipzig wird derzeit ein Prozess um den ehemaligen illegalen Streamingdienst „movie2k.to“ geführt. Im Mittelpunkt steht eine außergewöhnlich hohe Summe aus Kryptowährungen: Rund 2,6 Milliarden Euro sollen aus Gewinnen des Portals stammen.
Nach Einschätzung von Lars Hornuf, Wirtschaftsprofessor an der Technischen Universität Dresden und Experte für Cyberkriminalität sowie Kryptowährungen, handelt es sich dabei auch im internationalen Vergleich um eine außergewöhnliche Größenordnung. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, dass eine derart hohe Gewinnsumme aus illegalen Geschäften weltweit bislang kaum bekannt sei.
Vor Gericht stehen ein 42-jähriger Mann, der als mutmaßlicher Kopf der Plattform gilt, sowie ein 39-jähriger mutmaßlicher Mitstreiter. Gemeinsam mit einem bereits verurteilten Beteiligten sollen sie über Jahre hinweg Hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serien über das Portal „movie2k.to“ angeboten haben.
Die Einnahmen sollen laut Anklage vor allem aus Werbeverträgen generiert worden sein. Das Streamingportal wurde im Jahr 2013 abgeschaltet. Der Hauptangeklagte konnte jedoch erst 2023 im Ausland festgenommen werden.
Nach Angaben der Ermittler soll der Hauptangeklagte einen großen Teil der Einnahmen in Kryptowährungen investiert haben. Insgesamt soll er rund 136.000 Bitcoins erworben haben.
Nach seiner Festnahme übertrug er den Behörden knapp 50.000 Bitcoins. Laut Landeskriminalamt handelt es sich dabei um die bislang größte Sicherstellung von Kryptowährungen durch deutsche Behörden.
Der Verkauf dieser Bitcoins brachte nach einem starken Kursanstieg Mitte 2024 rund 2,6 Milliarden Euro ein. Die Summe wird derzeit auf einem Konto der Landesjustizkasse verwahrt. Über die weitere Verwendung des Geldes entscheidet das Gericht im Rahmen des laufenden Verfahrens.
Laut Experte Hornuf waren Kryptowährungen für Kriminelle lange Zeit ein Mittel, Einnahmen aus illegalen Geschäften zu sichern. Wer beispielsweise Einnahmen aus Online-Diensten in Euro oder US-Dollar erzielt habe, müsse entscheiden, wie das Geld weiter verwaltet werde.
Früher sei oft angenommen worden, dass Ermittlungsbehörden nur schwer Zugriff auf Kryptowährungen erhalten könnten. Zu Beginn sei etwa unklar gewesen, ob Anbieter von digitalen Geldbörsen die Identität ihrer Nutzer preisgeben müssten.
Inzwischen habe sich die Situation jedoch verändert. Besonders bei Bitcoin sei die Nachverfolgung für Ermittlungsbehörden deutlich einfacher geworden.
Nach Einschätzung des Experten führt diese Entwicklung dazu, dass Kriminelle zunehmend auf andere Kryptowährungen ausweichen. Einige dieser Systeme nutzen spezielle Verschlüsselungstechniken oder sogenannte gemeinsame Wallets, die von mehreren Personen verwaltet werden.
Solche Strukturen können es schwieriger machen, Geldflüsse eindeutig zuzuordnen und Vermögenswerte sicherzustellen.
Der Prozess vor dem Landgericht Leipzig wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.