Mi., 14.05.2025 , 09:39 Uhr

Generalstaatsanwaltschaft klagt vier Personen in hunderten Fällen an

Milliardenschaden wegen Cybertrading: Anklagen gegen Betrugsnetzwerk

Die Zentralstelle Cybercrime Sachsen in Dresden hat Anklage gegen vier Albaner wegen bandenmäßigen Cybertradings erhoben. Geschädigte auch in Sachsen – mit Schäden von über 40 Millionen Euro.

Dresden/Leipzig – Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei umfangreiche Anklagen im Zusammenhang mit international organisiertem Cyberbetrug erhoben. Wie die Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) mitteilt, richten sich die Verfahren gegen drei albanische Männer im Alter von 26 bis 31 Jahren sowie eine 29-jährige albanische Frau. Den vier Beschuldigten wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug in insgesamt über 1300 Einzelfällen vorgeworfen.

Die Angeschuldigten sollen Teil der Organisation „PumaTs“ gewesen sein, einem sogenannten Brandprovider, der die technische Infrastruktur für betrügerische Online-Handelsplattformen bereitgestellt haben soll. Die Gruppierung habe von Albanien, Litauen und Georgien aus operiert und weltweit mehr als 500 fingierte Plattformen betrieben.

Laut Ermittlungen beläuft sich der Gesamtschaden auf über eine Milliarde Euro. Allein in Sachsen sollen geschädigte Anlegerinnen und Anleger zwischen 2019 und 2022 rund 40 Millionen Euro verloren haben.

Das Geschäftsmodell: Die Beschuldigten sollen mit gefälschten Finanzportalen und aggressiven Online-Werbeanzeigen vermeintlich lukrative Geldanlagen beworben haben. Sobald Interessenten ihre Daten eingaben, wurden Kundenkonten angelegt – die Einzahlungen der Geschädigten verschwanden allerdings auf ausländischen Konten. Auszahlungen erfolgten nur minimal oder gar nicht.

Zwei der Beschuldigten wurden im Ausland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert – einer im November 2022 in Georgien, eine weitere im Oktober 2024 in Italien. Die beiden anderen stellten sich im Februar 2024 selbst. Alle vier befinden sich derzeit auf freiem Fuß, nachdem die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt wurden.

Das Landgericht Leipzig wird nun über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Zulassung der Anklagen entscheiden.