Di., 06.05.2025 , 08:40 Uhr

Haushalt genehmigt – Kreditaufnahmen erlaubt, aber 2026 noch offen

Mittelsachsen: Haushalt 2025 unter Auflagen frei

Die Landesdirektion genehmigt den Haushalt 2025 des Landkreises Mittelsachsen – unter Auflagen. Für 2026 steht die Entscheidung wegen fehlender Finanzdaten noch aus.

Dresden - Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2025 unter Auflagen freigegeben. Die Genehmigung umfasst insbesondere die geplanten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. Die Entscheidung über den Haushalt 2026 wurde dagegen vorerst ausgesetzt – Hintergrund ist die unklare Lage beim kommunalen Finanzausgleich.

Der Doppelhaushalt des Landkreises sieht für das Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von rund 653,6 Millionen Euro vor. Etwa 32,8 Millionen Euro sind für Investitionen eingeplant – vor allem in die Bereiche Schulbau, Rettungsdienst und Straßeninfrastruktur. Trotz der Haushaltsfreigabe wird deutlich: Die finanzielle Lage des Landkreises bleibt angespannt.

Ein zentrales Problem: Der Landkreis kann keinen ausgeglichenen Haushalt mehr nachweisen. Die erwarteten Einnahmen reichen nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Dennoch entsprach der Haushalt 2025 – unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Hinweise des Innenministeriums – den Genehmigungsvoraussetzungen.

Die Landesdirektion knüpft die Freigabe jedoch an Bedingungen. So muss der Landkreis ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen. Dieses soll Maßnahmen zur langfristigen Haushaltskonsolidierung enthalten. Der Vollzug dieser Auflage wurde allerdings vorerst zurückgestellt – ebenso wie die Entscheidung über den Haushalt 2026. Erst wenn klare Aussagen zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz für 2025 und 2026 vorliegen, wird eine Neubewertung erfolgen.

Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi, betonte, dass die Haushaltsprobleme vor allem auf steigende Sozialausgaben zurückzuführen seien. Zudem liege für das Finanzausgleichsgesetz noch kein Regierungsentwurf vor – das erschwere die Planung zusätzlich.

Die Kreisumlage, mit der die Kommunen an der Finanzierung der Landkreisaufgaben beteiligt werden, steigt um 1,55 Prozentpunkte auf 32,45 Prozent. Damit müssen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden künftig mehr zur Haushaltsstabilität beitragen.

Im Hintergrund steht eine besondere rechtliche Lage: Aufgrund der aktuellen Herausforderungen hat das Sächsische Innenministerium am 1. Oktober 2024 Hinweise an die Rechtsaufsichtsbehörden herausgegeben. Diese ermöglichen auch bei nicht ausgeglichenen Haushalten eine Genehmigung – sofern sie zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit notwendig ist. Ziel ist es, wichtige kommunale Strukturen trotz finanzieller Engpässe zu sichern.