Dresden/Leipzig - Im Verfahrenskomplex um die frühere Streamingplattform Movie2k leitet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Leipzig ein. Betroffen ist ein 44-jähriger Immobilienmakler aus Berlin, der wegen Geldwäsche in 33 Fällen verurteilt wurde.
Das Amtsgericht Leipzig – Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen – hatte den Mann am 28. April 2026 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2.511.922,91 Euro an. Das 116 Seiten umfassende Urteil ist rechtskräftig.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden handelt es sich dabei erstmals um eine gerichtlich angeordnete Einziehung eines Millionenbetrages aus Taterlösen im Zusammenhang mit Movie2k, die nun vollstreckt wird.
Grundlage des Urteils sind gerichtliche Feststellungen auf Basis der Ermittlungen der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsens bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen. Demnach soll der Verurteilte im Auftrag eines bereits rechtskräftig verurteilten Mitbetreibers von Movie2k für das verschleierte Inverkehrbringen von dessen persönlichen Taterlösen ab dem Jahr 2010 zuständig gewesen sein. Am Betrieb von Movie2k war der Immobilienmakler nach den Feststellungen nicht beteiligt.
Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden setzte der Mann Taterlöse seines Schulfreundes aus strafbaren Urheberrechtsverletzungen verdeckt für Finanzinvestitionen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zur anwaltlichen Abmahnung sogenannter „Raubkopierer“ ein. Zudem erwarb er über von ihm kontrollierte Gesellschaften Immobilien in mehreren Bundesländern.
Genannt werden Objekte in Görlitz und Taucha in Sachsen, in Dahlewitz und Birkenwerder in Brandenburg, in Halberstadt in Sachsen-Anhalt sowie in Hameln in Niedersachsen. Ziel sei es gewesen, gewerbsmäßig Folgegewinne zu erzielen und Zwischenfinanzierungen für die eigene Unternehmensgruppe sicherzustellen.
Während des Ermittlungsverfahrens war der Verurteilte am 14. November 2019 festgenommen worden. Er befand sich bis zum 5. August 2020 in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte die 302 Seiten umfassende Anklage am 18. Januar 2023 erhoben.
Im nun laufenden Vollstreckungsverfahren muss die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den gerichtlich angeordneten Wertersatzbetrag zunächst einziehen. Anschließend ist über die Verteilung an mögliche Geschädigte zu entscheiden.
Die Ermittlungen im Movie2k-Komplex werden unter anderem von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen geführt. Die Einheit wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit herausgehobenen und besonders bedeutenden Verfahren der schweren oder organisierten Kriminalität.
Bereits in einem anderen rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren hatte das Amtsgericht Leipzig am 14. März 2023 einen der beiden Hauptbetreiber von Movie2k, den Programmierer, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, Geldwäsche, Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe betrug ein Jahr und acht Monate und wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Auch der Hauptfinanzagent von Movie2k wurde in diesem Zusammenhang verurteilt. Er erhielt wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Verfahren gegen den anderen Hauptbetreiber von Movie2k ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden derzeit noch vor dem Landgericht Leipzig anhängig. Dort ist die Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer zuständig.