Di, 19.12.2023 , 12:46 Uhr

Ab 1. Januar werden Knöllchenzahlungen noch digitaler

Neues Bearbeitungsverfahren in Leipzig für Ordnungswidrigkeiten

Leipzig - Ab dem 1. Januar 2024 wird für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in der Zentralen Bußgeldbehörde ein neues, digitales Verfahren eingesetzt. Dieses ermöglicht mehrere neue Onlinedienste: das sogenannte Online-Knöllchen, die Online-Anhörung sowie die Online-Anzeigenerstattung. Das berichtet die Stadt Leipzig.

Das Online-Knöllchen als Nachfolger des rot-weiß-blauen Hinweiszettels an der Windschutzscheibe ermöglicht über eine individuelle Kennung bzw. einen entsprechenden QR-Code, den erhobenen Vorwurf sofort online einzusehen, nachzuvollziehen und das Verwarnungsgeld via Kreditkarte, Giropay oder paydirekt unkompliziert und sicher zu bezahlen. Wenn das Verwarngeld innerhalb von sieben Kalendertagen bezahlt wird, gilt das Verfahren als abgeschlossen. Damit einher gehen mehrere Vorteile: Durch die Bußgeldstelle werden weder Personendaten erhoben noch ein Brief verschickt. Wurde die Ordnungswidrigkeit mit einem Mietwagen begangen, können sich Betroffene durch das Online-Knöllchen die oft zusätzliche Gebühr der Mietwagenfirma sparen. Das mit dem Online-Knöllchen einhergehende Angebot, das Verfahren schnell abzuschließen, ist in jedem Fall freiwillig.

Schriftliche Verwarnungen und Anhörungen der Zentralen Bußgeldbehörde enthalten ab dem 1. Januar Zugangsinformationen zur Online-Anhörung und sind grundsätzlich in allen Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich. Diese werden z. B. versendet, wenn das Angebot einer Zahlung über das Online-Knöllchen nicht angenommen wurde. Vervollständigt wird das neue digitale Angebot durch ein Onlineportal für Ordnungswidrigkeiten. Bürgerinnen und Bürger können damit der Zentralen Bußgeldstelle rechtssichere und vollständige Anzeigen zur weiteren Verfolgung übermitteln. So sollen unvollständige Angaben vermieden und die Datenverarbeitung effizienter gemacht werden.

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