So, 26.05.2019 , 11:40 Uhr

Neues Förderprogramm für Artenschutz

Chemnitz- Seit Freitag gibt es ein neues Förderprogramm zum Schutz gefährdeter Arten. Ins Leben gerufen hat dies das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Förderanträge können für 92 besonders gefährdete Tierarten gestellt werden. Die Anträge können nun jederzeit beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingereicht werden. Auch die Beantragung und Abrechnung der Fördermittel wurde vereinfacht. Abhängig vom Schutzstatus und Gefährdungsgrad der Arten werden Fördersätze bis zu 100 Prozent gewährt.

„Der Anfang Mai veröffentlichte Bericht des Weltbiodiversitätsrates hat noch einmal deutlich gemacht, wie groß der Handlungsbedarf zum Schutz unserer gefährdeten Arten ist. Der Freistaat Sachsen stellt sich dieser Aufgabe! So bieten wir den vielen im Naturschutz aktiven Vereinen und Verbänden, Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden jetzt ein deutlich vereinfachtes Förderinstrument für die Umsetzung von Artenschutzvorhaben an“, so Umweltminister Thomas Schmidt. Durch die Fördermittel könnten beispielweise Weißstorchhorste saniert, oder Nisthilfen für Fledermäuse angebracht werden. Bis zu 20 000 Euro können für ein Vorhaben bereitgestellt werden.

Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), mit der Bund und Länder die Entwicklung der ländlichen Räume unterstützen. Zu 40 Prozent werden die Mittel aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes finanziert, weitere 60 Prozent steuert der Bund bei. Anträge auf die Förderung können beim LfULG eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen im Internet zur Verfügung.

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