Fr, 02.02.2018 , 14:37 Uhr

Polizei geht weiter gegen Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität

Chemnitz – Die Polizei Chemnitz hat bei ihrer zweiten Komplexkontrolle im Stadtgebiet Drogen und Waffen sichergestellt sowie einen Haftbefehl vollstreckt.

Zur Bekämpfung der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität führte die Polizeidirektion Chemnitz am Donnerstag ein weiteres Mal eine sogenannte Komplexkontrolle durch. Im Fokus der rund 100 eingesetzten Polizisten, worunter sich auch Einsatzkräfte der Sächsischen Bereitschaftspolizei befanden, stand das Stadtzentrum, der Stadtteil Sonnenberg sowie Teile des südlichen und westlichen Chemnitzer Stadtgebietes.

Im Ergebnis der zweiten Komplexkontrolle in diesem Jahr wurden fünf Straftaten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, zwei Verstöße gegen das Waffengesetz, zwei Ladendiebstähle und ein Verstoß der mittelbaren Falschbeurkundung festgestellt. Zudem wurde eine zur Fahndung ausgeschriebene Person aufgegriffen, gegen die ein Haftbefehl vorlag.

Die Feststellungen im Einzelnen:

Mit geringen Mengen Betäubungsmitteln oder Gegenständen, an denen entsprechende Anhaftungen festgestellt werden konnten, wurden ein 16-Jähriger, ein 21-Jähriger, ein 30-Jähriger, eine 14-Jährige und ein 19-Jähriger an verschiedenen Kontrollorten aufgegriffen. Bei der Kontrolle des 30-Jährigen leistete der Mann Widerstand gegen die Polizisten und versuchte sie zu schlagen. Sein Weg führte im Anschluss zur Dienststelle, welche er nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen konnte.

Die 14-jährige Teenagerin und ein Begleiter (17) waren zudem durch Ladendiebstähle in Erscheinung getreten. Beide wurden später ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Mit einem verbotenen Schlagstock erwischten die Beamten einen 32-Jährigen am Südbahnhof. Auch gegen einen 26-jährigen Mann wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. Er führte ein Einhandmesser mit sich.

Für einen 35-Jährigen endete die Personenkontrolle auf dem Sonnenberg mit der Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Gegen ihn lag ein entsprechender Haftbefehl vor. Ein Mann hatte überdies mehrere Aufenthaltsgestattungen und Krankenkarten, die auf seinen Namen ausgestellt waren, bei sich. Ob er damit auch widerrechtlich in mehreren Fällen entsprechende Leistungen bezogen hat, muss nun von der Polizei geprüft werden.

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