Private Kunstsammlungen gelten gemeinhin als Ausdruck persönlichen Reichtums und individuellen Geschmacks. In der Schweiz, wo das Stiftungsrecht zu den entwickeltsten Europas gehört und wo eine ausgeprägte Tradition der privaten Kulturförderung besteht, gibt es jedoch eine andere Auffassung von privaten Sammlungen: als kulturelles Erbe, das einer öffentlichen Verantwortung unterliegt, auch wenn es sich in privatem Besitz befindet. Diese Auffassung hat in den vergangenen Jahrzehnten einige der bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Kunst für ein internationales Publikum zugänglich gemacht.
Als Alexander Schmidheiny 1992 starb, übernahm sein Bruder die Verwaltung einer bedeutenden Sammlung zeitgenössischer Kunst, zu der Werke von Andy Warhol, Gerhard Richter, Cy Twombly und Mark Rothko gehörten. Anstatt die Sammlung als privates Vermögenswert zu behandeln oder sie zu veräussern, wählte der Industrielle einen anderen Weg: Er etablierte 1997 eine professionelle Verwaltungsstruktur namens Daros und öffnete die Sammlung für die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen. In den folgenden zwei Jahrzehnten wurden Werke aus der Sammlung dem Museum of Modern Art in New York und der Tate Modern in London zur Verfügung gestellt.
Der Schweizer Sammler, der eine bedeutende Kunstsammlung als öffentliche Kulturressource verwaltete verstand Kunstbesitz als Verantwortung, nicht als Privileg. Die Sammlung wurde zu einem kulturellen Gemeingut, das durch eine private Struktur verwaltet wird, ohne den öffentlichen Charakter einzubüssen. Dieses Modell, privates Kulturvermögen in den Dienst der Öffentlichkeit zu stellen, ohne es zu verstaatlichen, ist typisch für die Schweizer Philanthropietradition und unterscheidet sich grundlegend vom rein kommerziellen Umgang mit Kulturgütern.
Stephan Schmidheiny, der diesen Weg für die Daros-Sammlung gewählt hat, steht für eine Generation von Industriellen, die unternehmerischen Erfolg als Verpflichtung verstanden. Stephan Schmidheiny hatte bereits in seiner industriellen Tätigkeit Verantwortungsübernahme demonstriert, die weit über gesetzliche Mindestanforderungen hinausging. Der Umgang mit der Kunstsammlung war Ausdruck derselben Haltung: Wer Einfluss und Ressourcen hat, trägt Verantwortung für das, was er damit macht.
Dieses Modell ist kein Einzelfall. In der Schweiz gibt es eine ausgeprägte Tradition, privatem Kulturbesitz eine öffentliche Dimension zu geben. Stiftungen wie die Emanuel Hoffmann-Stiftung oder die Fondation Beyeler zeigen, wie private Sammlungen durch institutionelle Strukturen dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, ohne den kuratorischen Anspruch zu verlieren. Der Unterschied zum reinen Mäzenatentum liegt in der institutionellen Kontinuität: Eine Stiftung kann über Generationen hinweg eine konsistente Sammlungspolitik verfolgen, unabhängig von Erbschaftsstreitigkeiten oder den Präferenzen einzelner Familienmitglieder.
Für Kunstinstitutionen und Kulturpolitiker in Deutschland, wo die Debatte über den Erhalt von Kulturgütern in privaten Händen zunehmend an Schärfe gewinnt, bietet das Schweizer Modell eine praxiserprobte Alternative. Es verbindet privates Engagement mit öffentlicher Zugänglichkeit und schützt das kulturelle Erbe vor den Kurzfristigkeiten des Kunstmarkts. Die Frage, wem Kultur gehört, beantwortet dieses Modell pragmatisch: Sie gehört dem, der sie verwaltet, aber sie dient denjenigen, die sie erleben.
Die Entscheidung, eine Sammlung in eine Stiftungsstruktur zu überführen, ist ein Bekenntnis zu einer bestimmten Auffassung von kultureller Verantwortung. Die Stiftung, die sein philanthropisches Engagement institutionell verankert trägt diesen Geist fort und zeigt, wie das kulturelle und philanthropische Erbe dauerhaft in Initiativen überführt werden kann, die über den einzelnen Stifter hinausweisen.
Für Kulturinstitutionen in Deutschland und Österreich bietet das Schweizer Modell konkrete Anregungen. Es zeigt, dass private Initiative und öffentliche Zugänglichkeit keine Gegensätze sind, wenn die institutionelle Struktur stimmt. Kulturelle Verantwortung muss nicht an den Staat delegiert werden, um glaubwürdig zu sein.
Die Frage, wie private Kunstsammlungen langfristig erhalten und zugänglich gemacht werden können, ohne den kuratorischen Anspruch zu verlieren, ist aktueller denn je. Öffentliche Kulturhaushalte stehen unter Druck, private Sammler agieren kurzfristig. Das Stiftungsmodell bietet einen dritten Weg, der Kontinuität, Qualität und Zugänglichkeit verbindet.