Es ist eine Tat, die Leipzig bis heute beschäftigt: Am 4. Mai 2026 raste ein Autofahrer durch die belebte Grimmaische Straße in der Leipziger Innenstadt. Zwei Menschen kamen ums Leben, mehrere weitere wurden verletzt. Ein halbes Jahr später hat nun am Montag, dem 2. November, der Prozess gegen den inzwischen 34-jährigen Jeffrey K. vor dem Landgericht Leipzig begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen vor. Sein Verteidiger widerspricht der Anklage insbesondere bei der Bewertung des Tatmotivs.
Am Nachmittag des 4. Mai 2026 fuhr Jeffrey K. mit seinem Auto vom Augustusplatz kommend mehrere Hundert Meter durch die Grimmaische Straße. Laut Staatsanwaltschaft erreichte das Fahrzeug dabei Geschwindigkeiten von bis zu 90 Kilometern pro Stunde. Während der weniger als eine Minute dauernden Fahrt wurden mehrere Passanten erfasst.
Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben. Sechs weitere Menschen im Alter zwischen 21 und 87 Jahren wurden verletzt. Ein 75-jähriger Mann und eine 84-jährige Frau erlitten schwere Verletzungen.
Der Fahrer brachte sein Fahrzeug schließlich selbst zum Stehen und ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Tat sorgte weit über Leipzig hinaus für Bestürzung. Zahlreiche Menschen mussten nach dem Geschehen psychologisch betreut werden. Auch Monate später leiden Betroffene laut Anklage unter psychischen Folgen.
Die Anklage gegen Jeffrey K. umfasst zwei Fälle von Mord sowie versuchten Mord in 85 Fällen. Hinzu kommen der Vorwurf eines schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in 91 Fällen und gefährlicher Körperverletzung in acht Fällen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte gezielt Menschen mit seinem Fahrzeug erfassen und töten. Die Ermittler sehen unter anderem die Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe und der Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an.
Zum Auftakt des Verfahrens wurde zunächst die Anklage verlesen. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht öffentlich zu den Vorwürfen. Nach Angaben seines Verteidigers Dr. Malte Heise geschah dies auf dessen ausdrücklichen Rat.
Im Mittelpunkt des Prozesses dürfte auch die Frage stehen, was den Angeklagten zu der Tat bewegt hat. Sein Verteidiger Dr. Malte Heise stellte zum Prozessauftakt eine eigene Erklärung für das Geschehen vor.
„Das Motiv ist nicht Rache“, erklärte Heise. Er sehe die Tat vielmehr vor dem Hintergrund einer nervlichen Überforderung, von Hilflosigkeit, Verzweiflung und Ausweglosigkeit.
Nach Darstellung des Verteidigers habe sich sein Mandant zum Tatzeitpunkt in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden. Die daraus resultierende Handlung sei rechtlich anders zu bewerten, als es die Staatsanwaltschaft annehme.
Ob diese Darstellung durch die Beweisaufnahme gestützt wird, bleibt abzuwarten. Über die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten entscheidet das Gericht.
Eine weitere zentrale Frage betrifft den psychischen Zustand des Angeklagten. Wenige Tage vor der Tat hatte sich Jeffrey K. freiwillig in einer psychiatrischen Einrichtung aufgehalten. Die Klinik verließ er Ende April.
Nach früheren Angaben des Sächsischen Sozialministeriums bestanden damals keine medizinischen Gründe, den Mann gegen seinen Willen in der Einrichtung festzuhalten.
Sein Verteidiger erhob zum Prozessauftakt dennoch Vorwürfe im Zusammenhang mit der damaligen Behandlung.
„Und er hat Hilfe gesucht und es gab ein heftiges Versagen bei der Gewährung dieser Hilfe. Und dazu werden wir noch in der Hauptverhandlung kommen“, sagte Heise.
Worin dieses von der Verteidigung behauptete Versagen konkret bestanden haben soll und ob tatsächlich Versäumnisse vorlagen, ist bislang nicht geklärt. Die früheren Angaben des Sozialministeriums stellen keine aktuelle Reaktion auf die Vorwürfe des Verteidigers dar.
Nach der Tat war der Angeklagte zunächst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Ein vorläufiges Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch keine Hinweise auf eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit.
Inzwischen befindet sich der 34-Jährige in Untersuchungshaft.
Die Verteidigung geht davon aus, dass im Verlauf der Hauptverhandlung weitere Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Heise erwartet, dass der Sachverständige seine bisherigen vorläufigen Ergebnisse anhand der Erkenntnisse aus dem Prozess erneut überprüfen wird.
Welche Bedeutung die psychiatrische Vorgeschichte für die juristische Bewertung der Tat hat, wird damit eine der wesentlichen Fragen des Verfahrens sein.
Für das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig sind zunächst 28 Verhandlungstage angesetzt. Die Termine reichen bis zum 7. Juli 2027. Nach Informationen des MDR sollen im Prozess mindestens 150 Zeugen gehört werden.
Neben zahlreichen Betroffenen nehmen auch neun Nebenkläger am Verfahren teil. Unter ihnen befinden sich Angehörige der beiden Todesopfer.
In den kommenden Monaten wird das Gericht insbesondere klären müssen, welches Motiv hinter der Tat stand, welche Rolle die psychische Verfassung des Angeklagten spielte und wie sein Handeln strafrechtlich zu bewerten ist.