Das Verfahren gegen vier Klimaaktivisten nach einer Blockade am DHL-Frachtkreuz am Flughafen Leipzig/Halle muss erneut verhandelt werden. Das Oberlandesgericht Dresden gab einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Leipzig statt und hob ein früheres Urteil des Amtsgerichts Eilenburg auf.
Die Angeklagten waren vor rund einem Jahr vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen eine sogenannte Sprungrevision ein, wodurch der Fall direkt vor dem Oberlandesgericht landete. Dieses stellte nun fest, dass das Urteil aus Eilenburg formale Mängel aufweist und den rechtlichen Anforderungen nicht genügt.
Die vier Aktivisten hatten sich im Juli 2021 an einer Sitzblockade beteiligt. Gemeinsam mit weiteren Demonstrierenden blockierten sie einen Kreisverkehr und damit eine Zufahrt zum DHL-Terminal am Flughafen Leipzig/Halle. Hintergrund des Protests waren Pläne zur Erweiterung des Flughafens sowie zur Ausweitung der Nachtflüge.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Aktion als strafbare Nötigung zu bewerten ist. Diskutiert wurde unter anderem, ob Lastwagen die Blockade hätten umfahren können. Die Verteidigung verwies zudem auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Durch die Blockade kam es zu Verzögerungen im Ablauf am Frachtzentrum. Das Unternehmen DHL hatte zunächst einen Schaden in Millionenhöhe angegeben und später 84.000 Euro eingefordert. Inzwischen wurde die Schadenssumme korrigiert, und es gab ein Vergleichsangebot.
Ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt, ließ das Oberlandesgericht offen. Stattdessen wurde das Verfahren an einen anderen Richter am Amtsgericht Eilenburg zurückverwiesen. Damit beginnt der juristische Prozess für die Angeklagten erneut.
Unterstützer der Aktivisten kritisierten die Entscheidung des Gerichts. Sie sehen den Protest angesichts der Klimakrise weiterhin als gerechtfertigt an. Auch eine der Beschuldigten äußerte sich kritisch und sprach von einer zusätzlichen Belastung durch das erneute Verfahren.