Do, 10.12.2020 , 14:42 Uhr

"Querdenken" Bewegung wird nicht von Verfassungsschutz überwacht

Sachsen- Die „Querdenken“-Bewegung gilt bislang noch nicht als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Obwohl Anfeindungen, aber auch Angriffe auf Polizei und Medienvertreter bei Großveranstaltungen stattfanden, fehlen Anhaltspunkte dass Extremisten Einfluss auf die Bewegung ausüben.

Am Samstag sollte in Dresden eine Demonstration der „Querdenken“-Bewegung stattfinden. Die Versammlungsbehörde untersagte diese jedoch mit dem Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Obwohl die Veranstalter einen Eilantrag einreichen wollten, lag dem Verwaltungsgericht Dresden am Donnerstag noch kein solcher Antrag vor.

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