Mi., 08.07.2026 , 15:20 Uhr

Verbotene Abkürzung endet mit Polizeifahrt und zusätzlicher Rechnung

Radfahrer verirrt sich auf die A4 – dann greift die Polizei ein

Diese Abkürzung dürfte ein 43-Jähriger so schnell nicht vergessen: Der Mann war mit seinem Fahrrad auf dem Standstreifen der A4 in Richtung Görlitz unterwegs. Die Polizei stoppte die gefährliche Fahrt und brachte ihn samt Rad von der Autobahn.

Nach Angaben der Polizeidirektion Görlitz war dem Brasilianer offenbar nicht bewusst, dass Fahrräder auf deutschen Autobahnen verboten sind. Die Beamten trafen ihn am Dienstag auf dem Abschnitt zwischen Kodersdorf und Görlitz an und beendeten die Fahrt unmittelbar.

Der 43-Jährige musste gemeinsam mit seinem Fahrrad in den Polizeiwagen steigen und wurde von der Autobahn gebracht. Zehn Euro Strafe zahlte er noch vor Ort. Damit ist die Sache allerdings nicht erledigt: Nach Angaben eines Polizeisprechers soll der Mann zusätzlich eine Rechnung für den Einsatz erhalten.

Grundlage ist Paragraf 18 der Straßenverkehrsordnung. Autobahnen dürfen demnach nicht mit nicht motorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern genutzt werden. Neben dem Verstoß gegen die Verkehrsregeln setzte sich der Mann auf dem stark befahrenen Abschnitt auch einer erheblichen Gefahr aus.