Di, 29.12.2020 , 19:35 Uhr

Corona-Test von Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Dresden- Gesundheitsministerin Petra Köpping und der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Bert Wendsche, informieren über den Stand und die Entwicklung der Corona-Infektionen im Freistaat Sachsen.

Corona-Quarantäne-Verordnung geändert

Das sächsische Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 29. Dezember 2020 über Änderungen der Corona-Quarantäne-Verordnung verständigt. Die Änderung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft.

Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten (gemäß Robert Koch-Institut) wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Testung aller Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden.

Grenzpendler und Grenzgänger, d.h. alle Personen, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren, müssen sich regelmäßig und auf eigene Kosten (z.B. durch den Arbeitgeber) testen lassen, mindestens zweimal wöchentlich.

In der Kabinettpressekonferenz wurden auch noch einmal die Bestimmungen für Silvester bestätigt: eine Ausnahme der Kontaktregelungen wie zu Weihnachten wird es aufgrund der weiterhin hohen Corona-Zahlen demnach nicht geben.

 

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