Leipzig - Nach der tödlichen Messerattacke auf eine Frau in Leipzig wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Der 37 Jahre alte Angeklagte hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Zuvor hatte die „Leipziger Volkszeitung“ darüber berichtet.
Der Mann war wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte die Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar grundsätzlich möglich, gilt in der Praxis aber als nahezu ausgeschlossen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 37-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin getötet und den gemeinsamen Sohn mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert.
Nach den Feststellungen des Gerichts war der deutsche Angeklagte im August vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen. Im Eingangsbereich soll es zunächst zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Dabei soll der Mann seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem zehn Zentimeter langen Messer in den Bauch gestochen haben.
Laut Gericht sprang die Frau daraufhin aus Panik aus dem Fenster des Kinderzimmers. In diesem Zimmer soll der Mann anschließend 14 Mal auf den gemeinsamen Sohn eingestochen haben. Der damals zehn Jahre alte Junge überlebte nach Angaben des Gerichts dank einer Notoperation. Die Mutter starb im Krankenhaus an den Folgen der Stichverletzung.
Der Angeklagte war noch am Tatort festgenommen worden. Mit der eingelegten Revision wird nun nicht der Sachverhalt neu verhandelt. Stattdessen prüft der Bundesgerichtshof, ob dem Landgericht bei dem Verfahren oder der rechtlichen Bewertung Fehler unterlaufen sind.
Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe bleibt der Fall weiter Gegenstand der Justiz.