Seit dem 1. April dürfen Tankstellen ihre Kraftstoffpreise nur einmal täglich und zwar genau um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich. Die Regelung wurde nach stark gestiegenen Kraftstoffpreisen infolge des Iran-Krieges eingeführt.
Das Gesetz sieht grundsätzlich kein Toleranzfenster für Preiserhöhungen außerhalb dieser Zeit vor.
Ob eine registrierte Abweichung tatsächlich als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, entscheiden die zuständigen Landkreise. Viele Behörden sichten derzeit die übermittelten Daten und bereiten Anhörungsverfahren vor.
Dabei können auch die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. So kann beispielsweise bei technischen Problemen von einer Ahndung abgesehen werden.
Im Landkreis Leipzig wurden bei zwei Tankstellen Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel festgestellt. Nach Angaben des Landratsamtes wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Betreiber können sich zunächst zu den Vorwürfen äußern. Erst danach wird entschieden, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird.
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt sammelt die Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Jede Preisänderung muss innerhalb von fünf Minuten gemeldet werden.
Für Sachsen wurden zwischen April und Juni rund 5.000 Abweichungen registriert. Daten für Juli liegen bislang noch nicht vor.