Dresden - Tausende Selbstständige und kleine Unternehmen in Sachsen werden von der Rückzahlung staatlicher Corona-Soforthilfen entlastet. Nach Angaben des sächsischen Finanzministeriums wurden bislang rund 9.000 Antragsteller von Rückforderungen befreit.
Grundlage dafür ist ein Beschluss des Sächsischen Landtags aus dem Juli 2025, der Erleichterungen für wirtschaftlich schwächere Betriebe vorsieht. Insgesamt wurden seitdem mehr als 10.000 Anträge auf Rückzahlungsbefreiung gestellt. Etwa 90 Prozent davon wurden bewilligt, in 280 Fällen lehnte die Behörde die Anträge ab. Weitere Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung.
Die Befreiung von Rückforderungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf das Gesamteinkommen laut Steuererklärung 2023 maximal 35.000 Euro netto betragen. Zusätzlich dürfen vorhandene Vermögenswerte 40.000 Euro nicht überschreiten. Ziel der Regelung ist es, insbesondere finanziell schwache Unternehmen vor zusätzlichen Belastungen zu schützen.
Die Corona-Soforthilfen des Bundes wurden im Jahr 2020 ausgezahlt, um wirtschaftliche Einbrüche durch den ersten Lockdown abzufedern. In Sachsen erhielten mehr als 84.000 Selbstständige und Unternehmen Zuschüsse in Höhe von über 672 Millionen Euro.
Da viele Betriebe ihre Geschäftstätigkeit schneller als erwartet wieder aufnehmen konnten, fiel der tatsächliche Bedarf teilweise geringer aus als zunächst angenommen. In der Folge kam es zu Rückforderungen.
Bereits Ende 2021 hatte die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Empfänger aufgefordert, ihre erhaltenen Hilfen zu überprüfen. Rund 10.000 Unternehmen zahlten daraufhin insgesamt etwa 99 Millionen Euro zurück.
Im Jahr 2024 startete ein weiteres Rückmeldeverfahren. Daran beteiligten sich rund 49.000 Empfänger. Etwa zwei Drittel von ihnen mussten Rückforderungen leisten – insgesamt in Höhe von rund 169 Millionen Euro. Zusätzlich zahlten etwa 7.000 Empfänger freiwillig Gelder zurück.
Die Aufarbeitung der Corona-Hilfen ist weiterhin nicht abgeschlossen. Aktuell liegen rund 7.100 Widersprüche gegen Rückforderungsbescheide vor, die ein Gesamtvolumen von etwa 55 Millionen Euro betreffen. Zudem sind 85 Gerichtsverfahren anhängig, bei denen es um einen Streitwert von rund 570.000 Euro geht.